
Am 26. März 2025 wird das Bundesverfassungsgericht ein entscheidendes Urteil zum Solidaritätszuschlag (Soli) verkünden. Diese Ergänzungsabgabe wurde 1995 eingeführt, ursprünglich zur Finanzierung der Wiedervereinigung und des „Aufbaus Ost“. Der Soli beträgt 5,5 Prozent auf Einkommensteuer, Körperschaftsteuer sowie Kapitalerträge und bringt jährlich über 12 Milliarden Euro in den Bundeshaushalt. Trotz der ursprünglichen Absicht, mit dem Zuschlag den Finanzbedarf der deutschen Einheit zu decken, haben Sexton FDP-Politiker eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, um die Amtsführung des Soli zu überprüfen und letztlich dessen Abschaffung zu erreichen. Diese Klage wird in dem Aktenzeichen 2 BvR 1505/20 geführt.
Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II am 31. Dezember 2019 argumentieren die Kläger, dass der Soli in seiner derzeitigen Form verfassungswidrig ist. Bis Ende 2020 waren alle Bürger und Betriebe zur Zahlung des Zuschlags verpflichtet. Seit 2021 entfallen diese Verpflichtungen jedoch auf Besserverdiener: Ledige mit einem zu versteuernden Einkommen von mindestens 73.500 Euro zahlen den vollen Soli, während verheiratete Paare ab 146.968 Euro zur Kasse gebeten werden. Insgesamt zahlen derzeit etwa sechs Millionen Menschen sowie 600.000 Kapitalgesellschaften den Zuschlag.
Politische und finanzielle Auswirkungen
Der Bundesfinanzhof hat in einem Urteil aus dem Januar 2023 den Solidaritätszuschlag für verfassungskonform erklärt. Diese Entscheidung ist jedoch nicht bindend für das Bundesverfassungsgericht, das am 26. März 2025 sein Urteil anspricht. Die Möglichkeit einer rückwirkenden Erklärung des Soli als nichtig könnte zu Rückzahlungen von rund 66,5 Milliarden Euro an die Steuerzahler führen. Eine solche finanzielle Belastung könnte die zukünftige Bundesregierung vor große Herausforderungen stellen, vor allem, da für das Jahr 2023 Soli-Einnahmen von 12,75 Milliarden Euro eingeplant sind.
Florian Toncar, einer der Kläger und ehemaliger Parlamentarischer Staatssekretär im Finanzministerium, betont, dass der Soli nur als vorübergehende Abgabe gedacht war. Der Jura-Professor Uwe Volkmann, der die Grünen vertritt, hält hingegen die rechtlichen Grundlagen des Zuschlags für weiterhin gerechtfertigt. Während Volkmann auf das Sozialstaatsprinzip und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verweist, argumentieren die FDP-Kläger mit der Ungerechtigkeit, dass nur zehn Prozent der Steuerzahler den Soli zahlen müssen, während die übrigen 90 Prozent von dieser Abgabe befreit sind.
Die künftigen politischen Auswirkungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind ungewiss, jedoch könnte sie ähnlich starke Reaktionen nach sich ziehen wie die Entscheidungen zu Corona-Krediten im Jahr 2023. Das Gericht hat die Verantwortung, die Balance zwischen der Finanzierungsnotwendigkeit des Bundeshaushalts und der Gerechtigkeit der Steuerbelastung abzuwägen.
Abschließend bleibt abzuwarten, welche Richtung das Urteil des Bundesverfassungsgerichts nehmen wird und wie dies die finanzielle Landschaft Deutschlands nachhaltig verändern könnte. Die Debatte um den Solidaritätszuschlag ist ein Zeichen für die anhaltende politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung über die Finanzierung der etablierten Sozialstruktur in Deutschland.
Für detaillierte Informationen, siehe Focus Online, Tagesschau und Haufe.