
Im Vorfeld der Bundestagswahl 2025, die am 23. Februar 2025 stattfinden wird, gibt es interessante Regelungen, die in die Fasnachtssaison fallen. Wie die Schwäbische Post berichtet, regelt die Bundeswahlordnung den Ablauf der Wahl und das Verhalten im Wahllokal. Der Wahlvorstand trägt die Verantwortung für Ruhe, Ordnung und die korrekte Durchführung der Wahl.
Besonders bemerkenswert ist, dass Alkoholkonsum im Wahllokal erlaubt ist; es gibt keine Alkoholkontrollen. Verkleidungen sind ebenfalls gestattet, solange sie keine politischen Botschaften oder verbotenen Symbole tragen. Wahlhelfer müssen für die Wähler eindeutig identifizierbar sein und dürfen keine parteipolitischen Symbole tragen. Freundliche Begrüßungen von Wahlhelfern sind zudem erlaubt, jedoch kann exzessives Verhalten untersagt werden.
Regelungen für das Wahllokal
Essen und Trinken im Wahllokal sind nicht ausdrücklich verboten, sollten jedoch den Ablauf nicht stören. Das Verteilen von Lebensmitteln könnte als Wahlwerbung gewertet werden. Musik oder Gesang im Wahllokal sind zwar nicht ausdrücklich untersagt, könnten aber den Wahlablauf möglicherweise stören. Es gibt keine feste Zeitbegrenzung für den Aufenthalt in der Wahlkabine; übermäßiges Verweilen kann dennoch untersagt werden. Eigene Schreibutensilien, wie Lippenstift, sind erlaubt, solange das Kreuz erkennbar ist.
Das Fotografieren oder Filmen in der Wahlkabine ist verboten, um das Wahlgeheimnis zu gewährleisten. Das Werfen von Konfetti ist aus Ordnungserhaltungsgründen nicht gestattet. Lautes Verkünden der Wahlentscheidung ist ebenfalls nicht zulässig, und auch das Tanzen einer Polonaise im Wahllokal ist nicht erlaubt. Begleitpersonen dürfen mitgebracht werden, müssen jedoch sicherstellen, dass sie den Wahlvorgang nicht stören. Zudem ist das Parken eines Karnevalswagens vor dem Wahllokal erlaubt, solange der Zugang nicht behindert wird.
Zusätzlich wird das Wahlverhalten durch theoretische Erklärungsmodelle beeinflusst, die den Bezug zwischen Wahlverhalten und Einflussfaktoren herstellen. Wie die Bundeszentrale für politische Bildung erläutert, gibt es vier bedeutende Erklärungsmodelle des Wahlverhaltens: den mikrosoziologischen, makrosoziologischen, individualpsychologischen und rationalen Ansatz.