
Ab Januar 2025 tritt eine Erhöhung des Kindergelds in Kraft. Das Kindergeld beträgt nun 255 Euro pro Kind, zuvor waren es 250 Euro. Die Auszahlung erfolgt an gestaffelten Terminen, wobei der erste Termin am 8. Januar 2025 liegt. Der Auszahlungszeitpunkt hängt von der letzten Ziffer der Kindergeldnummer ab. Eltern müssen keinen separaten Antrag für die Anpassung stellen, diese erfolgt automatisch.
Die Tabelle der Kindergeldbeträge pro Kind sieht wie folgt aus:
Anzahl der Kinder | Betrag pro Monat |
---|---|
1 Kind | 255 Euro |
2 Kinder | 510 Euro |
3 Kinder | 765 Euro |
4 Kinder | 1.020 Euro |
5 Kinder | 1.275 Euro |
6 Kinder | 1.530 Euro |
7 Kinder | 1.785 Euro |
8 Kinder | 2.040 Euro |
9 Kinder | 2.295 Euro |
10 Kinder | 2.550 Euro |
Details zur Auszahlung
Bei einer Erstauszahlung erhalten Eltern den vollen Betrag, auch wenn der Anspruch am letzten Tag des Monats entsteht. Das Kindergeld wird in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt, eine Verlängerung ist jedoch möglich, wenn sich das Kind in Ausbildung oder Studium befindet. Zugleich wird der Kinderzuschlag von 20 Euro auf 25 Euro pro Monat angehoben. Familien, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben zusätzlich Anspruch auf einen Sofortzuschlag.
Die Überweisungen von Kindergeld und Kinderzuschlag erfolgen ohne Barzahlung. Der Betrag wird am Überweisungstag dem Konto gutgeschrieben und die Auszahlung erfolgt ebenfalls gestaffelt nach den Endziffern der Kindergeldnummern. Beispielsweise erhalten Familien mit der Endziffer 0 ihre Zahlung zu Monatsbeginn, während solche mit der Endziffer 9 am Monatsende ausgezahlt werden.
Der Geldeingang kann sich an Wochenenden und Feiertagen verschieben, und es besteht kein Rechtsanspruch auf die Überweisung zu einem bestimmten Datum des Monats. Bei einer Erstauszahlung wird der volle Monatsbetrag gezahlt, gleichgültig, ob der Anspruch erst am letzten Tag des Monats besteht, wie etwa bei einem Kind, das am 30. März geboren wurde, welches für März das volle Kindergeld und möglicherweise auch den vollen Kinderzuschlag erhält, wie die Ruhr24 berichtete. Erweitert werden die Details zur Auszahlung auch von der Bundesagentur für Arbeit erläutert.