
Am 4. April 2025 stehen die Berliner Hochschulen vor einer rechtlichen Herausforderung in Bezug auf die Hauptstadtzulage. Gewerkschaften und Hochschulleitungen fordern vom Senat eine klare und rechtssichere Auskunft über den Anspruch auf diese Zulage für rund 50.000 Beschäftigte. Der Senat hingegen kann derzeit keine abschließende Auskunft geben, was zu großer Unsicherheit führt und die betroffenen Institutionen zwingt, rechtliche Schritte einzuleiten. Niels Helle-Meyer, Vizepräsident der Humboldt-Universität, erklärt, wie wichtig eine rechtssichere Grundlage für die haushaltsrechtlichen Maßnahmen ist.
Vor dem Hintergrund, dass die Finanzierung der Hauptstadtzulage unklar bleibt und der Senat keine zusätzlichen Mittel für die Hochschulen bereitstellt, haben die Hochschulen Bedenken. Diese gehen davon aus, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Zulage nicht erfüllt seien. Um diese Unsicherheiten zu klären, wird in dieser Woche eine Verbandsklage in Form einer Feststellungsklage eingereicht.
Rechtliche Schritte und Tarifverträge
Ver.di und GEW BERLIN planen zudem Musterklagen, um die Ansprüche der Beschäftigten durchzusetzen. Andrea Kühnemann von ver.di hebt hervor, dass die Beschäftigten an den Hochschulen durch die Übernahmeklausel in den Tarifverträgen Anspruch auf die Hauptstadtzulage haben sollten. In diesem Kontext betont auch Martina Regulin von GEW BERLIN die finanzielle Verantwortung des Senats gegenüber den Hochschulen.
Um den Ansprüchen gerecht zu werden, verzichten die Hochschulleitungen vorsorglich auf die Ausschlussfrist von sechs Monaten gemäß § 37 TV-L. Dies bedeutet, dass Beschäftigte ihren Anspruch auf die Zulage unabhängig von einer Geltendmachung erhalten können. Der Tarifvertrag zur Hauptstadtzulage ist am 1. April 2025 in Kraft getreten.
Finanzierungsstruktur und Herausforderungen
Die Finanzierungsfragen sind komplex, insbesondere da die Bundesländer die Hauptträger der Hochschulen sind und deren Grundfinanzierung sicherstellen. Rund 90 Prozent der Finanzmittel kommen von der öffentlichen Hand, wobei etwa 75 Prozent von den Ländern und 15 Prozent vom Bund bereitgestellt werden. Der Bund hat hinsichtlich der Hochschulfinanzierung an Bedeutung gewonnen, doch die Länder kämpfen, diese durch Sozialausgaben gebundenen Mittel ausreichend zur Verfügung zu stellen.
Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) fordert eine grundlegende Veränderung in der Hochschulfinanzierung. Im Rahmen eines „Zwei-Säulen Plus-Modells“ schlägt die HRK vor, die Mittel aus dem Hochschulpakt in die Grundmittel zu verstetigen und zusätzlich Mittel für Investitionen in Hochschulbau und Digitalisierung bereitzustellen.
Durch bisherige Reformen, wie der Föderalismusreform von 2006 und die Grundgesetzänderung im Jahr 2015, wurde eine neue Finanzierungsstruktur geschaffen, die jedoch nicht ohne Herausforderungen ist. Diese Entwicklungen haben dazu beigetragen, dass Programm- und Projektmittel zulasten der Grundfinanzierung der Hochschulen gestiegen sind. Eine zukunftsorientierte Lösung ist daher dringend notwendig, um die Finanzierungsbasis der Hochschulen zu stabilisieren und die Qualität der Lehre langfristig zu sichern.