Deutschland

Maklergebühren im Fokus: Was das neue Urteil für Käufer bedeutet!

Am 1. März 2025 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine wichtige Entscheidung zu Maklergebühren in Slowenien getroffen, die weitreichende Implikationen für Immobilienkäufer und -verkäufer in Europa haben könnte. Laut den aktuellen Bestimmungen sind in Slowenien die Provisionen beim Immobilienverkauf auf 4% des Kaufpreises gedeckelt. Zudem müssen Mieter höchstens eine Monatsmiete an den Makler zahlen. Diese Regelung wirft die Frage auf, ob ähnliche Regelungen auch in Deutschland denkbar sind, wo die Maklerprovision deutlich höher ausfällt. In Deutschland können Gebühren bis zu 7,14% betragen, was insbesondere bei einem Kaufpreis von 400.000 Euro zu einer Maklercourtage von bis zu 28.560 Euro führen kann. Die Entscheidung des EuGH (C-674/23) stellt fest, dass die Deckelung von Maklergebühren unter bestimmten Bedingungen verhältnismäßig sein kann, was nun auch die Debatte über die Angemessenheit der Maklergebühren in Deutschland anheizt. Schwäbische berichtet, dass mit dieser Entscheidung auch die Verbraucherrechte im Fokus stehen.

Frank Baur, ein erfahrener Immobilienmakler, hat dies erkannt und bietet Infoabende zum Thema „Immobilie privat verkaufen“ an. Er erklärt, dass viele Immobilienbesitzer die Komplexität des Verkaufsprozesses fürchten und sich daher forciert für die Beauftragung eines Maklers entscheiden. Kritiker bemängeln jedoch die hohe Höhe der Maklerprovisionen und fordern eine Reform, die den Zugang zu Eigentum erleichtert. Neben den Maklergebühren müssen Käufer auch mit weiteren Nebenkosten rechnen: In Deutschland fügen sich beispielsweise 5% Grunderwerbssteuer, 1,5% Notarkosten sowie 0,5% für den Grundbucheintrag zu einem Gesamtbetrag von 442.280 Euro, wenn man die Kosten für ein Haus von 400.000 Euro berücksichtigt.

Provisionsvereinbarungen im Detail

Die Regelungen zur Maklerprovision sind in Deutschland durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klar definiert. Es existieren mehrere Szenarien für die Provisionsvereinbarungen. Bei der Doppelprovision (§ 656c BGB) teilen sich Verkäufer und Käufer die Courtage, während bei der Abwälzung (§ 656d BGB) der Verkäufer die volle Provision übernimmt. Hierbei hat er die Möglichkeit, sich einen Teil der Maklergebühren vom Käufer zurückzuholen. Bei der Innenprovision übernimmt nur eine Partei die gesamte Provision.

Die Verbraucherzentralen weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Maklerverträgen oft rechtswidrige Klauseln zu finden sind, wie beispielsweise Reservierungsgebühren. Solche Gebühren sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam und Verbrauchende haben das Recht, diese zurückzufordern. Diese Aspekte sind besonders relevant, da mündliche Absprachen über Provisionsvereinbarungen nichtig sind; alles muss schriftlich im Vertrag fixiert werden. Dazu kommt, dass Verbraucher:innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben, das bei Vertragsschluss mitgeteilt werden muss. Ohne diese Information kann der Vertrag sogar bis zu einem Jahr und 14 Tage nach Abschluss widerrufen werden. Immoverkauf24 hebt hervor, dass die Gebühren grundsätzlich verhandelbar sind, und dies sollte vor Vertragsabschluss klar besprochen werden.

In der Gesamtbetrachtung ist der Immobilienmarkt ein komplexes Feld, in dem Käufer und Verkäufer häufig auf die Unterstützung von Maklern angewiesen sind. Doch die hohen Kosten und rechtlichen Rahmenbedingungen werfen Fragen auf, die weiterhin diskutiert werden müssen. Die neuen Regelungen und die jüngsten Urteile könnten der erste Schritt zu einer faireren und transparenteren Gestaltung des Immobilienmarktes in Deutschland sein. Verbraucherzentrale bietet zahlreiche Informationen, die Verbraucher:innen helfen, sich in diesem komplexen Markt zurechtzufinden.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Slowenien, Slowenien
Beste Referenz
schwaebische.de
Weitere Infos
immoverkauf24.de

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