
Am Landgericht Neubrandenburg wurde ein 37-Jähriger wegen Totschlags zu siebeneinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Verbrechen, das zu diesem Urteil führte, ereignete sich unter besonders dramatischen Umständen und war geprägt von einer tragischen Verknüpfung zwischen dem Täter und dem Opfer.
Der Angeklagte und die 63-jährige Frau, die er brutal angegriffen hatte, kannten sich zuvor; sie lebten einst im selben Haus. Das Gericht erfuhr im Verlauf des Prozesses, dass der Täter bereits mehrfach vorbestraft war. Nach seiner letzten Verurteilung wurde er im Mai 2024 aus medizinischen Gründen in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.
Details zum Verbrechen
Der Verurteilte leidet an einer Persönlichkeitsstörung, die eine erhebliche Fremdgefährdung zur Folge hat. Bei einem Ausgang aus der Klinik beging er das Verbrechen. Um seinen Plan umzusetzen, stahl er ein Fahrrad, fuhr mit dem Bus nach Neustrelitz und konsumierte während dieser Zeit Rauschgift, darunter LSD, sowie Alkohol.
In der Wohnung des Opfers angekommen, drang er gewaltsam ein und attackierte die Frau mit 15 Messerstichen. Die Staatsanwaltschaft beschrieb die Tat als besonders grausam und wies darauf hin, dass die Opfer unter anderem an einer tödlichen Herzverletzung starb. Ein Gutachten bestätigte die gewaltsame Art des Übergriffs; es wurden drei tödliche Verletzungskomplexe festgestellt.
Nach der Tat versuchte der Angeklagte, seine Spuren zu verwischen, indem er sich in der Wohnung des Opfers wusch. Später konnte er von der Polizei in einem anderen Haus festgenommen werden. Trotz der Schwere der Tat erkannte das Gericht eine verminderte Schuldfähigkeit an, da Drogen- und Alkoholkonsum die Entscheidungsfähigkeit des Täters beeinträchtigt hatten.
Rechtliche Konsequenzen und Behandlung
Der Verurteilte muss zunächst zwei Jahre im Gefängnis verbringen, gefolgt von einer dreijährigen Behandlung in einer Entzugsklinik. Zusätzlich wurde der Unterbringungsbefehl in einer Psychiatrie aufgehoben, und ein Untersuchungshaftbefehl wurde erlassen, da Fluchtgefahr bestand. Die Staatsanwaltschaft hatte das gleiche Strafmaß gefordert, wobei das Gericht auch die Aspekte der versuchten Tötung in seine Überlegungen einfließen ließ.
Psychiatrische Gutachten spielen in solchen Verfahren eine entscheidende Rolle. Diese Gutachten helfen Gerichten zu bestimmen, ob eine psychische Erkrankung die Schuldfähigkeit eines Angeklagten beeinträchtigt hat. Dabei werden verschiedene Methoden eingesetzt, einschließlich klinischer Interviews und Tests. Die Resultate dieser Gutachten beeinflussen maßgeblich sowohl die Schuldfähigkeit als auch die Strafzumessung, wie auch die Möglichkeit einer Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen.anwalt.de hebt hervor, dass trotz der Relevanz und Notwendigkeit solcher Gutachten auch deren subjektive Elemente kritisch betrachtet werden sollten.
In diesem Fall wurde die verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten anerkannt, was zu einem milderen Urteil führte, obwohl die Staatsanwaltschaft einen grausamen Totschlag vorgeworfen hatte.