NeubrandenburgNeustrelitz

Gericht urteilt zu grausamen Mordfall in Neustrelitz!

Neun Monate nach dem gewaltsamen Tod einer 63-jährigen Frau in Neustrelitz hat das Landgericht Neubrandenburg am 2. Februar 2025 ein Urteil verkündet. In einem seit November 2024 unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführten Prozess wurde einem 37-jährigen Mann Totschlag im Zustand verminderter Schuldfähigkeit vorgeworfen. Der Angeklagte leidet an einer „Persönlichkeitsstörung mit erheblicher Fremdgefährdung“ und war am 23. Mai 2024 aus medizinischen Gründen in ein geschlossenes psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen worden.

Besonders brisant ist, dass der Angeklagte trotz seines Gesundheitszustands am 29. Mai 2024 von einem Arzt in der Klinik in Neubrandenburg einen Ausgang genehmigt bekam. Dies führte dazu, dass er nach Neustrelitz fuhr, um mit der späteren Tatopferin, die er kannte, zu sprechen. In einem stark sanierungsbedürftigen Wohnhaus kam es zu einem Streit zwischen den beiden, dessen genaue Ursache bislang ungeklärt ist. In einem psychotischen Zustand soll der Mann die Frau geschlagen und ihr 15 Mal mit einem Messer in den Körper gestochen haben, was letztlich zu einer tödlichen Herzverletzung führte.

Die Aufklärung der Tat

Nach der Tat wusch sich der Angeklagte im Bad der Wohnung des Opfers und verließ den Tatort. Die Aufklärung des Verbrechens erfolgte schnell durch einen Hinweis zu einem Fahrraddiebstahl. Polizeibeamte stießen auf die blutüberströmte Leiche, die durch die Umstände zufällig entdeckt wurde. Ein Anwohner hielt den flüchtigen Angeklagten fest, nachdem dieser zuvor eine Passantin beleidigt und bedroht hatte. Bei seiner Festnahme wurde ein Atemalkoholgehalt von knapp 1,6 Promille festgestellt.

Der Angeklagte wurde nach der Tat in eine psychiatrische Haftklinik gebracht. Zu Prozessbeginn machte er keinerlei Angaben zu den Vorwürfen. In diesem Zusammenhang spielen die Regelungen des deutschen Strafrechts zur Unterbringung in psychiatrischen Einrichtungen eine entscheidende Rolle. Gemäß § 63 StGB kann ein Gericht die Unterbringung eines Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus anordnen, wenn eine rechtswidrige Tat begangen wurde und der Täter entweder schuldunfähig oder vermindert schuldfähig ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Oliver Marson, ein erfahrener Strafverteidiger, weist darauf hin, dass insbesondere bei verminderter Schuldfähigkeit eine Unterbringung im Maßregelvollzug neben einer möglichen Verurteilung erfolgen kann. Die Einweisung kann auch bei Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit angeordnet werden. Die Praxis zeigt, dass viele Betroffene über Jahre in psychiatrischen Einrichtungen bleiben, manchmal sogar über Jahrzehnte.

Die gesetzlichen Bestimmungen unter dem Strafvolzugsgesetz regeln, dass die Unterbringung in forensischen Spezialkliniken erfolgt, die sich baulich von allgemeinen psychiatrischen Einrichtungen unterscheiden. Die Notwendigkeit der Unterbringung wird auch durch den möglichen Hang zu übermäßigem Konsum von Alkohol oder Drogen definiert, was in § 64 StGB behandelt wird. Diese rechtlichen Grundlagen bilden einen zentralen Aspekt bei der Beurteilung der Gefährlichkeit des Angeklagten und der Entscheidung über seine mögliche dauerhafte Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Neustrelitz, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
dost-rechtsanwalt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert