
Mecklenburg-Vorpommern steht vor einer Herausforderung im Gesundheitswesen: Über 80 Hausärzte fehlen derzeit in der ambulanten Versorgung. Um diese Lücke zu schließen, wurde die Landarztquote ins Leben gerufen, die seit 2021 Bewerbungen für Medizinstudienplätze entgegennimmt. Dieses Programm richtet sich an angehende Mediziner mit Interesse an einer Tätigkeit in ländlichen Regionen, die bereit sind, sich für eine Dauer von zehn Jahren in unterversorgten Gebieten als Hausarzt niederzulassen.
Ein zentrales Kriterium für die Bewerbung über die Landarztquote ist die Verpflichtung, nach der Facharztausbildung in ländlichen Gegenden zu arbeiten. Im Fall einer Nichteinhaltung dieser Verpflichtung droht eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro. Interessierte müssen zudem einen Vertrag zur Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin unterzeichnen. Die Regelung soll helfen, der angespannter Situation entgegenzuwirken, denn fast ein Drittel der rund 1.200 Hausärzte im Bundesland ist bereits 60 Jahre oder älter.
Bewerbungsprozess und Auswahlkriterien
Die Bewerbungen müssen bis zum 31. März sowohl online als auch schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KVMV) eingereicht werden. Für Abiturienten des Jahrgangs 2025 können Studienplatz-Bewerbungen jedoch erst ab 2026 getroffen werden. Über die KVMV werden Informationen über die ländlichen Regionen bereitgestellt, in denen die Landärzte dringend benötigt werden, z.B. auf den Ostseeinseln Usedom und Rügen sowie in mehreren Altkreisen wie Hagenow, Ludwigslust und Neubrandenburg.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand von verschiedenen Kriterien, die in Mecklenburg-Vorpommern ähnlich den Vorgaben anderer Bundesländer gestaltet sind. Dabei werden 30% der Abiturnote, 30% das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests und 40% die Zeiten der beruflichen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten im Gesundheitswesen bewertet. Diese Punkte werden als Grundlage für das Auswahlgespräch verwendet, das die besten Bewerber zusätzlich besteht.
Die Landarztquote im Kontext
Insgesamt bieten derzeit zehn Bundesländer die Landarztquote an. Mecklenburg-Vorpommern ist eines davon – neben Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Mit dieser Maßnahme wird versucht, die abnehmende Anzahl an Hausärzten in ländlichen Gebieten aktiv zu bekämpfen, da die Unterversorgung in fast der Hälfte der Planungsbereiche bereits droht.
Die Landarztquote stellt eine wichtige und notwendige Initiative dar, um die medizinische Versorgung in den betroffenen Regionen langfristig sicherzustellen. Auch wenn die Bewerberzahlen die bislang verfügbaren 32 Studienplätze pro Jahr übersteigen, ist die Hoffnung groß, dass durch diese Bestrebungen eine stabilere hausärztliche Versorgung geschaffen werden kann.
Die Rahmenbedingungen für die Landarztquote sind also klar: Bewerber müssen nicht nur ihren Wohnort, sondern auch ihre beruflichen Perspektiven langfristig im Griff haben. Sie müssen sich mit ihrer Entscheidung auseinandersetzen, in strukturschwache Regionen zu gehen, was gleichzeitig als Chance zur Bereicherung des ländlichen Lebens betrachtet werden kann. Die Landarztquote könnte ein Schlüssel zu einer stabilen gesundheitlichen Versorgungsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus sein.