
Millionen Menschen kaufen täglich bei Discountern ein, besonders bei Aldi. Um die Diebstahlrate von Einkaufswagen zu senken, hat Aldi ein innovatives System entwickelt, das bereits seit mehr als 15 Jahren in den Filialen zum Einsatz kommt. Laut Der Westen bleibt das Konzept mit einer speziellen Wegfahrsperre nicht unbemerkt. Diese Wegfahrsperre wird über Magnetstreifen aktiviert, die an den Grenzen der Parkplätze installiert sind.
Wenn ein Einkaufswagen den Parkplatz verlässt, blockieren die Aktivierungssysteme die Räder, wodurch ein Weiterbewegen unmöglich gemacht wird. Die Kunden sind dann gezwungen, die Wagen im Laden zurückzulassen oder sie an den Standorten stehen zu lassen. Diese Maßnahme soll Käufer davon abhalten, die Wagen unbefugt aus dem Marktgelände zu entfernen. Doch wie befreit man die blockierten Waren?!
Der Teppich als Schlüssel
Vor dem Eingang der Aldi-Filialen liegt ein Teppich, der nicht nur dekorativ ist, sondern auch eine praktische Funktion hat. Auf diesem Rillen-Belag können die Einkaufswagen einfach geschoben werden, wodurch die Wegfahrsperre deaktiviert wird. Wenn die Kunden mit einem Einkaufswagen über diesen Teppich fahren, kann er wieder für den Einkauf verwendet werden, da die Säule des Platzes somit verlassen wird, wie HNA berichtet.
Diese Methode führt oft dazu, dass Kunden ihre Wagen einfach im Eingangsbereich zurücklassen, anstatt sie ordnungsgemäß zurückzugeben. Aldi muss daher immer wieder die Wagen einsammeln, was besondere logistische Herausforderungen mit sich bringt. Immerhin verschwinden in Deutschland jährlich etwa 100.000 Einkaufswagen, was zu erheblichen Kosten führt.
Kosten und rechtliche Aspekte
Die Kosten für einen Einkaufswagen belaufen sich auf etwa 120 bis 200 Euro, wobei deren Schrottwert nur bei etwa zwei bis drei Euro liegt. Diese Diskrepanz zwischen Kaufpreis und Verlust verursacht den Discountern hohe finanzielle Einbußen. Aldi versucht also mit seinen Maßnahmen, Langfingern das Leben schwer zu machen und Einsparungen zu erzielen.
Die Abgrenzung zwischen möglichen Diebstählen und der Nutzung aus Transportgründen ist oft nicht einfach. Im Zusammenhang mit Einkaufswagen ist offenes Transportieren in der Regel kein Diebstahl, die Beendigung eines Diebstahls erfolgt jedoch erst, wenn die Ware das Geschäftsgelände verlässt, was bedeutet, dass nicht jeder genutzte Einkaufswagen automatisch einem Diebstahl gleichkommt, gemäß allgemeinen rechtlichen Grundsätzen, die auch in einem Blog über die strafrechtlichen Aspekte behandelt werden (Strafrecht Bundesweit).
Durch die Anwendung dieser Technologien und Strategien begegnet Aldi der Herausforderung der Einkaufswagen-Diebstähle und sorgt dennoch dafür, dass ihre Kunden möglichst reibungslos einkaufen können. Auch wenn die Maßnahmen auf die Sicherheit der Waren zielen, stehen im Hintergrund durchaus auch wirtschaftliche Überlegungen.