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Bundeswehrsoldat nach tödlichem Raser-Unfall vor Berufungsgericht!

Viereinhalb Jahre nach einem tragischen Raser-Unfall auf der A20 bei Wismar, bei dem zwei Menschen ihr Leben verloren, wurde nun ein Urteil gegen den Bundeswehrsoldaten Christopher R. gefällt. Der Angeklagte, der mit einer Geschwindigkeit von 248 km/h unterwegs war, wurde am Amtsgericht Wismar zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Dieses Urteil folgt einer langen und emotionalen Prozessreihe, die mit dem schweren Verkehrsunfall im August 2020 begann.

Die Staatsanwaltschaft hatte gegen Christopher R. wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen, fahrlässiger Körperverletzung sowie wegen Gefährdung des Straßenverkehrs Anklage erhoben. Bei dem verhängnisvollen Vorfall kam es zu einer Kollision mit einem langsam fahrenden Skoda, was zum sofortigen Tod einer 19-jährigen Frau und eines 48-jährigen Mannes führte. Ein weiterer 19-jähriger Insasse wurde zudem schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich in der Nacht vom 1. zum 2. August 2020, als der Angeklagte auf dem Weg nach Rostock war.

Berufung und rechtliche Auseinandersetzungen

Christopher R.s Verteidiger, Gregor Samimi, hat die Entscheidung des Gerichts angefochten und Berufung eingelegt. Dies bedeutet, dass das Landgericht Schwerin nun den Fall prüfen wird. Laut nordkurier.de könnte bei einer Zulassung der Berufung eine erneute Gerichtsverhandlung stattfinden. Das Berufungsgericht hat die Möglichkeit, das ursprüngliche Urteil zu bestätigen, abzuändern oder aufzuheben.

Dem Gericht lagen zur Urteilsfindung auch mehrere mildernde und verschärfende Umstände vor. So betonte die Verteidigung, dass der Angeklagte nie zuvor strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Gleichzeitig wurden jedoch die alkoholbedingten Probleme des Soldaten sowie die Tragik des Unfalls, der in der ruhigen Nacht gegen 2 Uhr passierte, als erschwerend angesehen.

Unfallhergang und vorherige Polizeikontrolle

Vor dem verhängnisvollen Unfall war Christopher R. von der Polizei kontrolliert worden, da er Schlangenlinien gefahren sein soll. Bei dieser Kontrolle, die etwa eine Stunde vor dem Unfall stattfand, wurde ihm eine Ruhepause von 30 Minuten verordnet. Ein Atemalkoholtest wurde jedoch nicht durchgeführt. Laut ndr.de steht ein weiteres Verfahren gegen die zwei Polizisten aus, die die Kontrolle durchgeführt hatten und sich nun wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verantworten müssen.

Im Nachhinein stellte sich heraus, dass der Fahrer des Skoda, mit dem Christopher R. kollidierte, zum Zeitpunkt des Unfalls mit einer Geschwindigkeit von etwa 100 km/h unterwegs war. Im Blut des Angeklagten wurden 2,1 Promille Alkohol festgestellt, was ihn klar als fahruntüchtig klassifiziert. Das Tarneden.de erklärt, dass bei einer Trunkenheitsfahrt ab einem Wert von 1,1 ‰ von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird, die zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis führt.

Christopher R. bleibt bis zur Entscheidung im Berufungsverfahren auf freiem Fuß. Die Diskussion über die Folgen des Unfalls, die Rolle der Polizei und die rechtlichen Rahmenbedingungen rund um Trunkenheitsfahrten wird weiterhin von der Öffentlichkeit intensiv verfolgt.

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Wismar, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
ndr.de

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