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Mutter aus Güstrow: Mordprozess nach Tod des einjährigen Sohnes neu aufgerollt

Eine dramatische Wende im Fall einer 24-jährigen Mutter aus Güstrow hat das bundesweite Interesse auf sich gezogen. Ihr Sohn, der an Durchfall litt, starb tragischerweise, als er allein im Autositz im Kinderzimmer zurückgelassen wurde. Während die Mutter sich bei einem Bekannten aufhielt, suchte sie keine medizinische Hilfe für ihr Kind. Diese Vernachlässigung führte dazu, dass der Junge in der Nacht des Vorfalls verstorben ist. Das Landgericht Rostock verurteilte die Mutter im Dezember 2023 wegen Mordes durch Unterlassen zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie nordkurier.de berichtet.

Die Umstände des Todes des kleinen Jungen sind erschütternd: Er starb im September 2021 an einem Gerinnsel in den Lungenschlagadern, das durch erheblichen Flüssigkeitsverlust verursacht wurde. Diese Umstände, zusammen mit der Tatsache, dass die Mutter sich während der kritischen Zeit nicht um ihr Kind kümmerte, zeichneten ein düsteres Bild ihrer elterlichen Verantwortung. Die Richter in Rostock sahen das Verhalten der Angeklagten als selbstsüchtig an und führten niedrige Beweggründe als Mordmerkmal an.

Neuverhandlung angeordnet

Im Oktober 2024 jedoch hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil auf und ordnete eine Neuverhandlung an. Der BGH stellte klar, dass die ursprüngliche Strafe einer rechtlichen Nachprüfung nicht standhielt. In seiner Kritik an den Rostocker Richtern wies der BGH darauf hin, dass sie nicht alle relevanten Umstände – insbesondere eine mögliche psychische Erkrankung der Angeklagten – ausreichend gewürdigt hatten. Diese Faktoren könnten das Handeln der Mutter in einem milderen Licht erscheinen lassen.

Die Neuverhandlung wird sich nun ausschließlich auf die Höhe der Strafe konzentrieren. Dabei ist eine Milderung der Strafe zwischen drei und fünfzehn Jahren möglich, während ein Freispruch oder eine Bewährungsstrafe ausgeschlossen sind. Die Mutter bleibt weiterhin in Untersuchungshaft, während der Fall erneut geprüft wird.

Rechtliche Aspekte des Todes

Der Fall wirft auch Fragen zum rechtlichen Verständnis von Mord durch Unterlassen auf. Gemäß der Definition von Verdeckungsabsicht handelt der Täter mit dem Ziel, die Aufdeckung einer Vortat zu verhindern, was in diesem Fall relevant sein könnte. Die Diskussion über die Möglichkeit eines Verdeckungsmordes durch Unterlassen ist in der Rechtsprechung umstritten. Frühere Urteile deuteten darauf hin, dass Mord in Verdeckungsabsicht nur durch aktives Handeln verwirklicht werden kann. Kritiker dieser Ansicht argumentieren jedoch, dass das Unterlassen, insbesondere in Fällen von unterlassenen Rettungsbemühungen, ebenfalls als Mordklassifikation verstanden werden sollte, weil der Tod des Opfers damit auch zum Ziel der Verdeckung einer Straftat dient.

Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die neue Prüfung auf das Schicksal der angeklagten Mutter haben wird. Für viele Familien und Experten ist dieser Fall ein düsteres Beispiel für die verheerenden Folgen von Vernachlässigung und unzureichender Unterstützung in kritischen Situationen.

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Güstrow, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de

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