
Eine Witwe aus Vorpommern hat nach dem Tod ihres Ehemannes aufgrund von vermuteten Behandlungsfehlern in einer Klinik in Mecklenburg-Vorpommern Schadensersatz und Schmerzensgeld erhalten. Ein Vergleich wurde nun rechtskräftig und beläuft sich auf eine Summe von rund 11.700 Euro, nachdem die Versicherung der Klinik dem Vergleich zugestimmt hat. Der Ehemann der Witwe war am 5. Mai 2021 aufgrund von Darmproblemen und erheblichen Vorerkrankungen in die Klinik eingeliefert worden, jedoch verstarb er 18 Tage später an Multiorganversagen.
Die Witwe hatte die Klinik verklagt, weil sie davon ausging, dass ein Behandlungsfehler vorlag. Ein Gutachter bestätigte in einer Güteverhandlung, dass der Patient zunächst mit einem Antibiotikum behandelt wurde, das für seine Bauchschmerzen geeignet war. Einige Tage später entwickelte er jedoch eine Lungenentzündung, die zu spät mit einem anderen Medikament behandelt wurde. Das verwendete Antibiotikum war nicht für die Behandlung der Lungenentzündung geeignet. Diese Verzögerung führte zu dramatischen Nierenproblemen und letztlich zu seinem Tod.
Behandlungsfehler und ihre Folgen
Der Gutachter schätzte die Sterbewahrscheinlichkeit bei Nierenversagen auf 60 Prozent. Es zeigte sich, dass die Kombination aus Lungenentzündung, Nierenproblemen und Herzschwäche letztlich zum Tod des Patienten führte. Die Kammer hatte zudem angeregt, 5000 Euro als angemessenes Hinterbliebenengeld zu bewerten, insbesondere aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes des Patienten.
Die rechtlichen Grundlagen für solche Ansprüche sind im Arzthaftungsrecht verankert, welches die zivilrechtliche Verantwortlichkeit der Ärzte gegenüber ihren Patienten regelt. Laut anwalt.org müssen medizinische Standards durchgehend eingehalten werden. Behandlungsfehler, auch als Kunstfehler bezeichnet, können häufig zu Schadensersatzforderungen führen, wenn Patienten durch Verfehlungen in der Behandlung geschädigt werden.
Vergleich in anderen Fällen
<pEin Vergleich von 100.000 Euro wurde in einem anderen Fall erreicht, der den Tod eines weiteren Patienten zur Folge hatte. Hierbei handelte es sich um eine fehlerhaft durchgeführte Thorakotomie in einer Klinik in München, die zu mehreren Komplikationen führte. Bei diesem Fall zeigte sich ebenfalls, dass angesichts der Vielzahl an aufgetretenen Behandlungsfehlern ein Ausgleich für die geschädigten Hinterbliebenen erforderlich war, wie die Patientenanwalt berichtet.
Behandlungsfehler sind also nicht nur Einzelfälle, sondern kommen in verschiedenen gesetzlichen Regelungen regelmäßig vor. Oftmals sind es Mängel in der Aufklärung, Dokumentation oder Behandlung, die das Recht der Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld begründen. Solche Fälle verlangen eine sorgfältige rechtliche Prüfung und gegebenenfalls die Unterstützung von Fachanwälten für Medizinrecht.