RegenSchwerin

Glatteis-Alarm: Was Arbeitnehmer jetzt wissen müssen!

Am 9. Januar 2025, bei Temperaturen um den Nullpunkt und extremen Wetterbedingungen wie Regen und Schnee, warnte der Deutsche Wetterdienst vor Glatteis. In einigen Regionen führte dies sogar zu Schulschließungen. Die Wetterlage stellt nicht nur für Schüler, sondern auch für Arbeitnehmer eine erhebliche Herausforderung dar. Wie Ostsee-Zeitung berichtet, sind Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, pünktlich zur Arbeit zu erscheinen, unabhängig von den Umständen, die durch Glatteis verursacht werden.

Die Statistiken sind alarmierend: Im Jahr 2023 verzeichnete das Statistische Bundesamt 4535 Unfälle mit Personenschäden infolge von Schnee oder Eis. Arbeitgeber dürfen von ihren Angestellten erwarten, dass sie alles Zumutbare unternehmen, um rechtzeitig zur Arbeit zu gelangen, auch wenn gewohnte Verkehrsmittel ausfallen. Verweigerung aufgrund von Glatteis wird nicht akzeptiert und kann zu Abmahnungen führen, besonders bei häufigem Zuspätkommen. Verspätungen führen in der Regel dazu, dass Arbeitnehmer in der Fehlzeit keinen Anspruch auf Lohn haben und „Überstunden“ machen müssen.

Rechtliche Rahmenbedingungen bei Arbeitsunfällen

Ein zentraler Punkt im Zusammenhang mit Glatteis und der Verpflichtung zur Arbeit ist der Versicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstelle. Gemäß den aktuellen Bestimmungen gilt ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit als Arbeitsunfall, sofern er durch die Berufsgenossenschaft abgesichert ist. Der Versicherungsschutz beginnt dabei mit dem Verlassen des Hauses und erstreckt sich über den gesamten Weg zur Arbeitsstelle und zurück. Umwege, die aufgrund der Wetterlage erforderlich werden, sind normalerweise ebenfalls versichert. Diese Aussagen decken sich mit den Informationen von Haufe, die auch rechtliche Entscheidungen des Bundessozialgerichts aus den letzten Jahren berücksichtigen.

So entschied das BSG am 8. Dezember 2021, dass Beschäftigte, die auf dem Weg vom Bett ins Homeoffice stürzen, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind. Diese Entscheidung stellt eine Korrektur früherer Urteile dar, die solche Unfälle nicht anerkannten. Auch der Rückweg nach einer Tätigkeit im Homeoffice ist unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz gefasst, wie das Sozialgericht Schwerin kürzlich bestätigte.

Homeoffice-Regelungen

Trotz der widrigen Wetterverhältnisse haben Arbeitnehmer keinen automatischen Anspruch auf Homeoffice. Eigenmächtige Entscheidungen, im Homeoffice zu arbeiten, sind nicht gestattet, solange keine entsprechende Vereinbarung besteht. Während der Corona-Pandemie gab es zwar eine Verpflichtung zum Homeoffice, diese Regelung ist jedoch nicht mehr in Kraft. Dieser Punkt wird besonders wichtig, wenn die Witterungsverhältnisse eine Anreise zur Arbeit erschweren. Arbeitsplätze zu Hause unterliegen jedoch ebenfalls bestimmten Sicherheitsstandards. Laut BGHW gelten Unfälle, die bei versicherten Tätigkeiten geschehen, als Arbeitsunfall. Dies steht in enger Verbindung zu den beruflichen Aufgaben des Arbeitnehmers.

Angesichts der Bedingungen, wie sie heute im Januar herrschen, ist es für Arbeitnehmer entscheidend, die aktuellen Regelungen zur Arbeitssicherheit und zur Unfallversicherung zu kennen. Die Herausforderungen durch Glatteis erfordern sowohl von Unternehmen als auch von Mitarbeitern ein hohes Maß an Aufmerksamkeit und Planung, um Sicherheit und Produktivität zu gewährleisten.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Schwerin, Deutschland
Beste Referenz
ostsee-zeitung.de
Weitere Infos
haufe.de

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