
In der norddeutschen Stadt Schwerin wird ab sofort eine umstrittene Arbeitspflicht für Bürgergeld-Empfänger eingeführt. Der Stadtrat von Schwerin beschloss im Dezember 2024 mit 24 zu 16 Stimmen, dass betroffene Personen gemeinnützige Arbeit verrichten müssen. Dies geschieht zu einem Stundenlohn von lediglich zwei Euro. Wird diese Pflicht missachtet, drohen Kürzungen der Sozialleistungen.
Ursprünglich kam der Antrag zur Arbeitspflicht von der AfD, doch die CDU hat diesen erweitert. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann spricht sich für eine deutschlandweite Regelung aus und fordert, dass jeder Bürgergeld-Bezieher, der arbeitsfähig ist, auch zur Arbeit verpflichtet werden muss, um Sozialleistungen zu erhalten. „Jeder, der in Deutschland Bürgergeld bezieht und arbeiten kann, muss arbeiten gehen“, so Linnemann. Ansonsten, so seine Aussage, müssten Sozialleistungen gestrichen werden.
Politische Kontroversen
Die Einführung dieser Regelung wird von der SPD scharf kritisiert. SPD-Oberbürgermeister Rico Badenschier äußerte, dass die Neuregelung unwirksam sei für die Integration in den Arbeitsmarkt. Der SPD-Politiker Martin Rosemann wies zudem auf die Schwierigkeiten hin, passende Stellen für Bürgergeld-Empfänger zu finden. Die SPD betrachtet die CDU-Pläne als veraltet und als einen „Griff in die Mottenkiste“.
Kritik kommt auch von den Linken. Deren Vertreter argumentieren, dass die Pläne gegen das Grundgesetz verstoßen würden. Zudem erheben Sozialverbände wie die Caritas Vorwürfe gegen die Debatte über Arbeitsverweigerer, wobei sie betonen, dass weniger als 1% der Bürgergeld-Empfänger als Totalverweigerer gelten. Dies wirft Fragen zur Fairness und zur Realität der Arbeitsbedingungen für Betroffene auf.
Unterstützung und Gegenwind
Unterstützung erhält die Initiative von der CDU selbst, wo Politiker wie Gitta Connemann die Maßnahme als gerecht und notwendig für die Akzeptanz des Sozialstaates ansehen. Auch FDP-Sprecher Jens Teutrine zeigt sich offen für eine Arbeitspflicht und fordert höhere Anforderungen an Bürgergeld-Empfänger.
Die CDU plant darüber hinaus, das Bürgergeldsystem nach der Bundestagswahl 2025 grundlegend zu reformieren. Ein Konzept sieht vor, das Bürgergeld in eine „Neue Grundsicherung“ umzubenennen und damit eine klare Trennung zwischen Sozialleistungen und der Erwartung beruflicher Betätigung zu schaffen.
Die Diskussion um die Arbeitspflicht beschränkt sich jedoch nicht nur auf Schwerin. Auch in bestimmten Thüringer Landkreisen gibt es bereits Regelungen für erwerbsfähige Asylbewerber, die ähnliche Anforderungen stellen. Diese Entwicklung zeigt, dass das Thema deutschlandweit an Brisanz gewinnt und weitreichende Implikationen für die Sozialpolitik nach sich ziehen könnte.
Die Meinungen über die neue Regelung sind also gespalten. Während Befürworter eine notwendige Maßnahme zur Integration in den Arbeitsmarkt sehen, warnen Kritiker vor einem sozialen Abstieg der Betroffenen und einer Stigmatisierung von Bürgergeld-Empfängern.
Zusammenfassend bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen die Arbeitspflicht in Schwerin auf die betroffenen Bürger und die öffentliche Debatte haben wird. Die ersten Schritte sind jedoch bereits gemacht und die Stimmen, die sich für oder gegen diese Maßnahme aussprechen, werden in den kommenden Monaten sicherlich nicht leiser werden.