Greifswald

Betrunkener Fahrer bedroht Polizisten nach wilder Verfolgungsjagd!

Am Samstag ereignete sich ein Polizeieinsatz auf der B109 bei Hanshagen. Ein Autofahrer hatte die Polizei über einen in Schlangenlinien fahrenden Kleintransporter der Marke Citroën informiert. Der 36-jährige Fahrer versuchte zunächst, sich einer Verkehrskontrolle durch Flucht zu entziehen, wurde jedoch von den Beamten gestoppt. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Mann stark betrunken war – ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,73 Promille. Zudem verfügte er nicht über eine gültige Fahrerlaubnis.

Während der Blutentnahme im Klinikum Greifswald beleidigte der Fahrer die Polizeibeamten und leistete Widerstand. Er drohte sogar mit Rache und gab an, einige der Polizisten aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit im Handwerk zu kennen, was seine Bedrohungen noch ernsthaften Charakter verlieh. Bei einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden keine Waffen gefunden, dennoch setzte der Mann seine beleidigenden und einschüchternden Äußerungen fort.

Ermittlungen gegen den Fahrer

Gegen den 36-Jährigen wird nun wegen mehrerer Delikte ermittelt, die unter anderem Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Beleidigung und Bedrohung umfassen.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für solche Vorfälle sind klar definiert. Wie anwalt.de berichtet, können bei Verdacht auf Trunkenheit im Verkehr die Polizei Alkohol- oder Drogentests anordnen, und eine Blutentnahme bedarf seit dem 23.08.2018 keiner richterlichen Anordnung. Wiederholte Äußerungen und Drohungen gegen Vollstreckungsbeamte können zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich einer möglichen Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen sowie der Gefährdung der Fahrerlaubnis.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Hanshagen, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
anwalt.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert