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Greifswald: 17-Jährige vor Gericht – Tödlicher Schlag nach Betäubung!

In einem aufsehenerregenden Verfahren wurde eine 17-jährige Jugendliche in Greifswald zu fünf Jahren Jugendstrafe verurteilt, allerdings nicht wegen Mordes. Das Gericht befand, dass eine Tötungsabsicht, die für eine Mordanklage notwendig wäre, nicht vorlag. Die Jugendliche hatte gestanden, tödliche Schläge auf den 59-jährigen Mann ausgeführt zu haben, der zuvor durch ein mit MDMA versetztes Getränk betäubt wurde. Der Vorsitzende Richter wies darauf hin, dass die Verurteilte an einem Asperger-Autismus-Syndrom leidet, was die bewusste Ausnutzung der wehrlosen Lage des Opfers ausschloss.

Wie der Nordkurier berichtet, erlebte das Gericht bei der Urteilsfindung viele Facetten des Falls. Die betroffene Jugendliche war sich jedoch darüber im Klaren, dass das Töten eines Menschen nicht erlaubt ist. Ihr späteres Geständnis und die gezeigte Reue wurden als strafmildernd gewertet.

Hintergrund und Motivation

Die Tat ereignete sich in der Wohnung eines Bekannten, wo die Jugendliche dem Mann mit einem mit Drogen versetzten alkoholischen Getränk zu schaffen machte. Es wurde bekannt, dass der Mann zuvor Avancen gegenüber der Jugendlichen gemacht hatte, was zu ihrem Groll führte. Nachdem das Opfer bewusstlos war, kam es zu dem Angriff mit einem Frühstücksbrett, der schließlich zum Tod des Mannes führte.

Das Gericht entschied, dass keine Mordmerkmale wie Heimtücke vorlagen, im Gegensatz zur Auffassung der Staatsanwaltschaft. Dies zeigt, wie wichtig die tiefere psychologische Betrachtung des Falls war. Untersucht wurde auch der Einfluss des Asperger-Autismus-Syndroms, das in der Fachliteratur zunehmend diskutiert wird. Es wird darauf hingewiesen, dass viele Menschen mit diesem Syndrom gesetzestreu sind, jedoch bei einigen auch gewalttätiges Verhalten beobachtet wurde. Laut PubMed fehlt es oft an krimineller Absicht, die für die strafrechtliche Verantwortung entscheidend ist.

Strafmaß und Folgen

Zusätzlich wurde ein 50-jähriger Wohnungsinhaber wegen unterlassener Hilfeleistung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, obwohl ihm keine aktive Beteiligung an der Tat nachgewiesen werden konnte. Jugendstrafen, wie die in diesem Fall verhängte, werden in Jugendanstalten vollzogen und zielen auf Erziehung ab.

Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig und könnte in der nächsten Instanz noch überprüft werden. Diese Fallstudie wirft nicht nur rechtliche, sondern auch tiefgehende gesellschaftliche Fragen über die Behandlung und das Verständnis von Menschen mit Autismus-Spektrum-Störungen auf, insbesondere hinsichtlich ihrer Haftfähigkeit und den entsprechenden Interventionsmethoden. Wie in einer umfassenden Betrachtung auf Cambridge.org umrissen, besteht weiterhin Klärungsbedarf über die Verbindung zwischen Autismus und kriminellem Verhalten.

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Greifswald, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
pubmed.ncbi.nlm.nih.gov

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