
Am 19. März 2025 wurden in Stralsund aktuelle Daten zur Luftqualität veröffentlicht, die signifikante Informationen über die Feinstaubbelastung (PM10) und andere Schadstoffe liefern. An der Messstation Stralsund-Knieperdamm wurden die Feinstaub-Partikel pro Kubikmeter Luft erfasst. Der Grenzwert für PM10 liegt bei 50 Partikeln pro Kubikmeter, wobei dieser Wert jährlich bis zu 35 Mal überschritten werden darf, wie die Ostsee-Zeitung berichtet.
Die Luftqualität wird anhand von drei Hauptwerten bestimmt: Feinstaub, Stickstoffdioxid und Ozon. Dieser Prozess erfolgt durch stündliche Mittelwerte für Stickstoffdioxid und Ozon, während der Feinstaub in gleitenden Tagesmitteln gemessen wird. Die Grenzwerte für die Luftqualität sind wie folgt festgelegt:
- „Sehr schlecht“: Stickstoffdioxid > 200 μg/m³, Feinstaub > 100 μg/m³, Ozon > 240 μg/m³.
- „Schlecht“: Stickstoffdioxid 101-200 μg/m³, Feinstaub 51-100 μg/m³, Ozon 181-240 μg/m³.
- „Mäßig“: Stickstoffdioxid 41-100 μg/m³, Feinstaub 35-50 μg/m³, Ozon 121-180 μg/m³.
Gesundheitsauswirkungen und Empfehlungen
Die Luftqualität in der Europäischen Union ist von entscheidender Bedeutung. Jährlich gibt es in der EU rund 240.000 vorzeitige Todesfälle, die auf Feinstaub zurückzuführen sind. Bei schlechter Luftqualität empfiehlt es sich, für empfindliche Personen körperliche Anstrengungen im Freien zu vermeiden, insbesondere wenn die Luftqualität als „sehr schlecht“ oder „schlecht“ eingestuft wird. Bei „mäßiger“ Luftqualität sind kurzfristige gesundheitliche Auswirkungen unwahrscheinlich, aber dennoch möglich.
Eine weitere wichtige Erkenntnis ist, dass das Feuerwerk an Silvester zwar zur Feinstaubbelastung beiträgt, jedoch im Vergleich zur ganzjährigen Belastung nicht signifikant ist. In der Silvesternacht werden etwa 2050 Tonnen Feinstaub freigesetzt, davon 1500 Tonnen oder 75% allein in dieser Nacht. Die Zusammensetzung des Feinstaubs aus Feuerwerk besteht aus gesundheitsschädlichen Winzpartikeln, deren Verbreitung jedoch auch durch die Wetterbedingungen beeinflusst wird.
Neuerungen in der Luftreinhaltung
In der Europäischen Union sind die aktuellen Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid bereits über 20 Jahre alt und spiegeln nicht die heutigen wissenschaftlichen Erkenntnisse wider. Die EU-Kommission hat daher am 26. Oktober 2022 einen Vorschlag zur Überarbeitung der Luftqualitätsrichtlinie vorgelegt, der schärfere Grenzwerte vorschlägt, orientiert an den Richtwerten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 2021. Diese neuen Grenzwerte sollen ab 2030 gelten und werden im politischen Diskurs als notwendig erachtet, um die gesundheitlichen Risiken durch Luftverschmutzung zu verringern, wie das Umweltbundesamt betont.
Die Einigung zwischen den Verhandlungsführern des Europäischen Parlaments und der Ratspräsidentschaft fand am 20. Februar 2024 statt. Der ausgehandelte Text der neuen Richtlinie muss nun offiziell vom Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat angenommen werden. Eine der zentralen Herausforderungen bleibt die Einhaltung der Luftqualitätsvorgaben durch die Mitgliedstaaten der EU, wie auch die regelmäßige Überprüfung der Grenzwerte basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen.
Die gesundheitlichen Folgen der Luftverschmutzung sind gravierend und tragen erheblich zur Entstehung chronischer Erkrankungen wie Herzinfarkten und bestimmten Krebsarten bei. Besonders vulnerable Gruppen, einschließlich wirtschaftlich benachteiligter Bevölkerungsteile, sind überdurchschnittlich betroffen. Studien zeigen, dass die Mehrheit der Bevölkerung in Deutschland in Gebieten mit Feinstaubkonzentrationen lebt, die die WHO-Richtwerte überschreiten. Damit bleibt der Druck auf die Politik und die Gesellschaft, Maßnahmen zur Luftreinhaltung und -überwachung zu ergreifen, bestehen, um letztlich eine schadstofffreie Umwelt bis 2050 zu erreichen, was gemäß den Zielsetzungen der EU als notwendig erachtet wird.