
Friedrich Merz, der künftige Kanzler und CDU-Chef, hat kürzlich Vorbehalte zur geplanten Senkung der Einkommensteuer geäußert, die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD verankert ist. In seinem Statement machte er deutlich, dass die Senkung für kleine und mittlere Einkommen nicht fix sei und dass innerhalb der Koalition Dissens über die Finanzierung und Umsetzung dieser Maßnahme herrsche. Merz erklärte, dass der konkrete Zeitpunkt einer Senkung von der Haushaltslage abhänge und dass der Koalitionsvertrag lediglich besagt, dass eine Senkung zur Mitte der Legislaturperiode angestrebt werde, was in etwa zwei Jahren zu erwarten sei. Weser-Kurier berichtet darüber.
Im Koalitionsvertrag ist auch ein Finanzierungsvorbehalt für alle Maßnahmen festgeschrieben, weshalb die Interpretationen zwischen Union und SPD auseinandergehen. Während der SPD-Chef Lars Klingbeil den Finanzierungsvorbehalt für alle Pläne als relevant betrachtet, sieht der Unionsfraktionsgeschäftsführer Thorsten Frei dies anders.
Weitere steuerliche Regelungen im Koalitionsvertrag
Zusätzlich zu den Einkommensteuersenkungen ist im Koalitionsvertrag eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro zum 1. Januar 2026 oder 2027 vorgesehen. Diese Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Entscheidung der Mindestlohnkommission. Merz betont, dass der aktuell gültige Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde liegt. Außerdem wird im Vertrag eine Anpassung der Pendlerpauschale ab 2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer sowie eine degressive Abschreibung für Unternehmen von 30% für die Jahre 2025 bis 2027 angestrebt. Spiegel hat weitere Details zu diesen Punkten bereitgestellt.
Über die Entlastungen hinaus strebt die Koalition auch eine schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer ab 2028 an. Im Bereich sozialer Regelungen soll die Grundsicherung für Arbeitsuchende umbenannt und ihre Bedingungen verschärft werden.
Der breite Rahmen des Koalitionsvertrags
Der gesamte Koalitionsvertrag, der für die nächsten vier Jahre gilt, muss jedoch noch von den Gremien der künftigen Regierungsparteien genehmigt werden. Die Verhandlungen zwischen Union und SPD haben bereits in verschiedenen Bereichen zu Differenzen geführt. Weitere signifikante Punkte im Vertrag umfassen etwa die Einsparung von 1 Milliarde Euro bei Förderprogrammen sowie den Abbau von 8% der Stellen in der Bundesverwaltung, wobei Sicherheitsbehörden von diesen Einschnitten ausgeschlossen werden.
Ein weiterer Aspekt ist die Entschuldung der Kommunen, wobei der Bund jährlich 250 Millionen Euro beisteuern soll. Auch im Bereich der Einbürgerung gibt es Änderungen: Die beschleunigte Einbürgerung für gut integrierte Zuwanderer nach drei Jahren wird abgeschafft, und die Wartefrist für reguläre Einbürgerungen bleibt bei fünf Jahren.
Die Diskussionen um die Steuerreformen und sozialen Maßnahmen im Koalitionsvertrag stehen damit im Kontext umfangreicher struktureller Änderungen, die die künftige Regierungskoalition angehen möchte. Die Analyse dieser Veränderungen und ihre Auswirkungen auf die Bevölkerung werden in den kommenden Monaten weiter an Bedeutung gewinnen.