
Ab dem 1. Januar 2025 treten bedeutende Änderungen in der Einkommensanrechnung für Rentner in Kraft, die insbesondere die Organisation von Grundrentenzuschlägen betreffen. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) prüft die Einkommensanrechnung, um bedürftigen Senioren gezielt Hilfe zukommen zu lassen. Diese Maßnahmen könnten Auswirkungen auf weit über eine Million Rentner haben, die von der Grundrente profitieren.
Die Neuberechnung der Rentenbezüge wird auf Grundlage des Einkommens aus dem vorletzten Jahr, also aus 2022, erfolgen. Besonders für Senioren, die ein Leben lang gearbeitet, Kinder erzogen oder nicht erwerbsmäßig gepflegt haben, ist dies von Bedeutung. Die DRV wird Daten übermittelt, die von den Finanzämtern ab Herbst bereitgestellt werden. So soll sichergestellt werden, dass nur berechtigte Rentner in den Genuss von Grundrenten- oder Hinterbliebenenzuschlägen kommen, berichtete inFranken.
Neue Freibeträge und deren Auswirkungen
Ein zentrales Element der Reform sind die neuen Freibeträge, die ab 2025 gelten. Für Alleinstehende steigt der Betrag von 1.375 Euro auf 1.437 Euro, während Ehepartner künftig bis zu 2.242 Euro verdienen dürfen, statt 2.145 Euro. Bei Einkommen, das diese Beträge übersteigt, werden 60 % des übersteigenden Betrags auf die Rente angerechnet. Bei Einkommen oberhalb einer bestimmten Grenze erfolgt eine vollständige Anrechnung, wenn diese Grenze 1.795 Euro für Alleinstehende und 2.529 Euro für Paare überschreitet, wie Bürger-Geld beschreibt.
Von diesen Regelungen können jedoch nicht nur diejenigen profitieren, deren Einkommen nun unter den neuen Freibeträgen verläuft. Rund 73.000 Senioren werden schätzungsweise von einer steigenden Steuerlast betroffen sein, da die geplante Rentenerhöhung auch die steuerlichen Abgaben für Rentner erhöhen könnte. 2024 war bereits eine beachtliche Zahl von 114.000 Ruheständlern betroffen, sodass eine genaue Prüfung ihrer finanziellen Situation unerlässlich ist.
Wichtige Hinweise für Rentner
Die Einkommensanrechnung umfasst verschiedene Einkommensarten. Neben regulären Gehältern sind unter anderem auch Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen und Renten aus der gesetzlichen Unfallversicherung relevant. Steuerfreie Einnahmen wie Grundsicherung im Alter oder Arbeitslosengeld II bleiben hingegen unberührt. Besonders Rentner, die Einkünfte über den neuen Freibeträgen beziehen, sollten ihre Rentenbescheide, die im Dezember 2024 verschickt werden, sorgfältig prüfen. Unstimmigkeiten können auftreten, insbesondere wenn steuerliche Daten nicht korrekt übermittelt wurden, so Echo24.
Zusammengefasst führt die Umstellung auf die neuen Freibeträge und die damit verbundene Einkommensanrechnung nicht nur zu höheren Freibeträgen, sondern auch zu potenziellen Anpassungen der Grundrentenzuschläge. Rentner sollten sich aktiv mit diesen Veränderungen auseinandersetzen und sich gegebenenfalls rechtzeitig juristische Beratung einholen, um ihre Ansprüche wahren zu können.