
Am 9. Januar 2025 sind die Themen Bürgergeld und die finanzielle Absicherung von Familien aktueller denn je. Eine Geschichte, die exemplarisch für viele steht, ist die von Raimund und Nadine. Nach zwei Jahren Arbeitslosigkeit hat Raimund einen neuen Job gefunden. Dies bringt jedoch auch Herausforderungen mit sich: Die finanzielle Unterstützung für Schulsachen für ihren Sohn Elias wird eingestellt, sobald ein bestimmtes Einkommensniveau überschritten wird. Nadine schätzt, dass die Kosten für Schulmaterialien wie Bücher, Stifte, Ranzen und Turnschuhe insgesamt 400 Euro betragen. Angesichts dieser Herausforderungen plant Nadine, sich einen Nebenjob als Putzfrau zu suchen, um das Familieneinkommen aufzubessern.
Die Rückkehr zur Arbeit empfinden beide Partner positiv und sehen bessere finanzielle Aussichten. Diese Entwicklungen werden auch in der Episode „Hartz und herzlich“ beleuchtet, die am 2. Dezember 2024 um 20.15 Uhr auf RTL Zwei ausgestrahlt wurde.
Finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld
Das Bürgergeld hat seit seiner Einführung im Januar 2023 das frühere Arbeitslosengeld II (Hartz IV) abgelöst. Ziel dieser Reform ist, die finanzielle Absicherung von erwerbsfähigen Personen zu gewährleisten und sie bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die zuständigen Jobcenter sind dafür verantwortlich, die individuellen Bedarfe zu ermitteln und monatliche Zahlungen zu leisten.
Statistiken vom Bundesministerium der Finanzen zeigen, dass die Ausgaben des Bundes für das Bürgergeld von 2014 bis 2025 in Milliardenhöhe angelegt sind. Diese Daten verdeutlichen, dass der Staat eine wichtige Rolle spielt, insbesondere für Menschen, die unverschuldet in Not geraten sind, sei es durch Jobverlust oder gesundheitliche Einschränkungen.
Anpassung der Sozialhilfe
Das Bürgergeld ist Teil eines umfassenden sozialen Sicherheitsnetzes, das im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt ist. Zu den Sozialleistungen zählen unter anderem Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie Leistungen zur Gesundheitsversorgung. Anspruch auf Unterstützung haben insbesondere jene, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten können oder deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu sichern.
Die Regelbedarfe, die für Sozialhilfeleistungen angesetzt werden, differenzieren sich je nach Lebenssituation der Antragsteller. So gibt es verschiedene Stufen, die unter anderem den Bezug von Kindern oder alleinlebenden Personen berücksichtigen.
Der Antrag auf Sozialhilfe muss von den Betroffenen gestellt werden, kann aber auch durch Hinweise Dritter ausgelöst werden. Dies macht die Unterstützung durch soziale Dienstleistungen zugänglicher und hilft, soziale Ausgrenzung zu vermeiden.