Deutschland

Neue Plattform erleichtert Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Am 11. März 2025 wurde eine neue Online-Plattform zur Unterstützung der Nachhaltigkeitsberichterstattung deutscher Unternehmen freigeschaltet. Diese Plattform, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in Kooperation mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) entwickelt wurde, stellt eine wichtige Ressource für Unternehmen dar, die ihre Berichterstattung im Sinne der neuen EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) gestalten möchten.

Die neue Plattform bietet eine benutzerfreundliche Schritt-für-Schritt-Anleitung, die es den Unternehmen erleichtert, ihre Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen. Die Anforderungen sind in verständlicher Sprache formuliert, und zusätzlich steht ein Hilfeassistent zur Verfügung. Michael Kellner, Parlamentarischer Staatssekretär im BMWK, betont die Bedeutung solcher Berichte für Unternehmen und deren positive Auswirkungen auf die Unternehmensführung.

Integration der EU-Richtlinie

Die Plattform entspricht den Vorgaben der CSRD und wird künftig alle notwendigen Aktualisierungen dieser Richtlinie integrieren. Gunda Röstel, Co-Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung, hebt hervor, dass der DNK seit 2011 Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung unterstützt und die neue Plattform eine wertvolle Ergänzung dieser Bemühungen darstellt.

Ein zusätzliches Modul für freiwillige Berichterstattung ist in Planung. Für die zunächst berichtspflichtigen Unternehmen wird die Plattform auch spezielle Hilfsmittel angeboten, darunter einen Glossar- und Kommentarfunktion. Das BMWK hat die Weiterentwicklung des DNK seit 2024 finanziell unterstützt, und die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH ist für die technische Weiterentwicklung verantwortlich.

Breite der Branchen

Die neue Plattform richtet sich an eine Vielzahl von Branchen, darunter unter anderem:

  • Abwasserentsorgung
  • Architektur- und Ingenieurbüros
  • Beherbergung
  • Beseitigung von Umweltverschmutzungen
  • Einzelhandel (ohne Kraftfahrzeuge)
  • Energieversorgung
  • Gesundheitswesen
  • Gastronomie
  • Landwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten
  • Maschinenbau
  • Sozialwesen (ohne Heime)
  • Telekommunikation
  • Versicherungen und Rückversicherungen

Zusätzlich sind zahlreiche Dienstleistungen wie Rechts- und Steuerberatung sowie Unternehmensberatung Bestandteil der Plattform. Insbesondere das neue Modul für kleines und mittleres Handwerk wird in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) entwickelt.

Die CSRD fordert ab dem 1. Januar 2024 von Unternehmen, die bereits zur nichtfinanziellen Berichterstattung verpflichtet sind, die Umstellung auf die neue Nachhaltigkeitsberichterstattung. Für alle anderen großen Unternehmen gilt die Frist ab dem 1. Januar 2025. Zudem können Unternehmen ihren CSRD-Bericht im XBRL-Format an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften übermitteln, was die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Berichte erhöht.

Die entsprechenden Richtlinien und Standards, die zur Umsetzung der CSRD notwendig sind, werden durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) konkretisiert. Kernpunkt ist hierbei das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit, bei dem Unternehmen sowohl die wesentlichen Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf Mensch und Umwelt als auch die finanziellen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen analysieren müssen.

Die neue Plattform und die damit verbundenen Angebote sollen letztlich dazu beitragen, dass deutsche Unternehmen ihrer Verantwortung im Hinblick auf nachhaltige Entwicklung gerecht werden und die Transparenz gegenüber Investoren und der Öffentlichkeit erhöhen.

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Deutschland
Beste Referenz
bmwk.de
Weitere Infos
deutscher-nachhaltigkeitskodex.de

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