Deutschland

Neue Regeln für Kaminbesitzer: Vermeidung hoher Bußgelder ab 2025!

Ab dem Jahr 2025 müssen Kaminbesitzer in Deutschland mit neuen Vorschriften rechnen, die darauf abzielen, die Emissionen von älteren Heizgeräten zu regulieren. Diese Anpassungen sind Teil einer breiteren Initiative zur Verbesserung der Luftqualität und zur Reduzierung gesundheitsschädlicher Emissionen. Der Stichtag für alle Besitzer von Kaminen, Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, ist der 31. Dezember 2024. Ab diesem Datum gelten strenge Emissionsgrenzwerte für diese Geräte.

Gemäß den neuen Vorschriften dürfen die Emissionen maximal 4 g Kohlenmonoxid und 0,15 g Staub pro m³ Abgas betragen. Kaminbesitzer sind daher aufgefordert, die Grenzwerte ihrer Geräte zu überprüfen. Dies kann über die Typenschildinformationen, Herstellerunterlagen oder die Online-Datenbank des HKI (Holzenergie) erfolgen. Für einige Geräte gelten jedoch Ausnahmen, darunter Kamine, die der ersten Stufe der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen und solche, die vor 1950 installiert wurden.

Strenge Regeln für das Verbrennen von Materialien

Zusätzlich zu den neuen Emissionsvorschriften müssen Kaminbesitzer strenge Regeln einhalten, was sie tatsächlich verbrennen dürfen. Das Verbrennen von Zeitungen und Verpackungskartons ist verboten, da diese Materialien Farbstoffe und Bindemittel enthalten, die beim Verbrennen gefährliche Schadstoffe wie Schwermetalle, Dioxine und Feinstaub freisetzen. Unter dem Gesichtspunkt der Umwelt- und Gesundheitsgefährdung bewertet die Bundesimmissionsschutzverordnung das Verbrennen solcher Materialien als illegale Abfallbeseitigung. Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, wie derwesten.de berichtet.

Aber nicht nur der falsche Brennstoff kann zu Problemen führen. Das Nachlegen von feuchtem Holz im Kamin ist ebenfalls streng verboten, da es die Gefahr von Rußbildung und Schornsteinbränden erhöht. Kaminbesitzer sind aufgefordert, nur naturbelassenes, ausreichend getrocknetes Holz zu verwenden.

Millionen von Kaminbesitzern betroffen

Laut dem Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks gibt es in Deutschland etwa 11,7 Millionen Einzelraumfeuerungsanlagen. Immer häufiger greifen Haushalte auf Öfen und Kamine zurück, um ihre Zentralheizung zu ergänzen und die Wohnqualität zu steigern. Diese Geräte bieten nicht nur ein modernes Heizkonzept, sondern auch eine kostengünstige und gemütliche Alternative, insbesondere in den kühleren Monaten. Dennoch verursacht das Heizen mit Holz höhere luftverschmutzende Emissionen als andere Energieträger. In den Wohngebieten kann es zu kurzzeitigen hohen Belastungen mit Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) kommen, die gesundheitsschädigende Auswirkungen haben können.

Einige dieser PAK sind krebserregend und können tief in die Atemwege eindringen, was gesundheitliche Probleme wie Schleimhautreizungen, Entzündungen und im schlimmsten Fall sogar Krebs zur Folge haben kann. Diese Gefahren sind besonders besorgniserregend für Schwangere und Menschen mit vorbelasteten Atemwegen, wie das Umweltbundesamt beschreibt.

Die Bundesregierung hat vor diesem Hintergrund bereits Maßnahmen ergriffen, um die Luftqualität zu verbessern und die Emissionen aus veralteten Kaminen zu reduzieren. So wurde unter anderem ein Stufenplan zur schrittweisen Sanierung und zum Austausch alter Einzelraumfeuerungsanlagen implementiert. Kaminbesitzer, deren Geräte die neuen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten, haben verschiedene Optionen: entweder die Stilllegung des Kamins, den Austausch gegen moderne, emissionsarme Geräte oder die Nachrüstung mit Staubminderungseinrichtungen bis Ende 2024.
Ein Schornsteinfeger wird die Umsetzung dieser Vorschriften überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Anforderungen eingehalten werden.

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derwesten.de
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deutsche-handwerks-zeitung.de

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