Deutschland

Neue Steuer für E-Autos: Teurer als gedacht! So viel müssen Käufer zahlen!

Mit dem neuen Gesetz zur motorbezogenen Versicherungssteuer für Elektroautos führt die Bundesregierung eine bedeutende Veränderung in der Fahrzeugbesteuerung ein. Bisher waren E-Autos von dieser Steuer ausgenommen, was sie für viele Käufer attraktiv machte. Ab sofort wird die Steuer jedoch auf Basis der Motorleistung und des CO2-Ausstoßes berechnet, was insbesondere für Bestandsfahrzeuge und neu zugelassene Pkw gilt. Die zusätzlichen Kosten für E-Autos können zwischen 70 und über 2.000 Euro pro Jahr schwanken, abhängig von den spezifischen Fahrzeugmodellen.

Beispiele für die zu erwartenden Mehrkosten zeigen die finanzielle Belastung, die die Einführung dieser Steuer mit sich bringt. Für einen Skoda Enyaq müssen künftig etwa 480 Euro pro Jahr eingeplant werden, während für einen BMW i4 circa 530 Euro und für einen Tesla Y gar etwa 950 Euro fällig werden. Insbesondere der BYD Seal und der BYD Dolphin zeigen, dass die Kosten je nach Fahrzeugmodell stark variieren, mit Preisen von 813 Euro und 242 Euro pro Jahr respektive.

Berechnung der neuen Steuer

Um die Steuer zu berechnen, wird die Dauerleistung des Elektromotors herangezogen und die Motorleistung um 45 kW verringert. Die Steuerstufen für die Berechnung sind wie folgt festgelegt:

  • 0,25 Euro pro kW für die ersten 35 kW
  • 0,35 Euro pro kW für die nächsten 25 kW
  • 0,45 Euro pro kW für alles darüber hinaus

Zusätzlich wird das Fahrzeuggewicht bei der Berechnung um 900 kg reduziert, was auch Auswirkungen auf die Steuer hat. Die Gewichtstufen sind ebenfalls gestaffelt:

  • 0,015 Euro pro kg für die ersten 500 kg
  • 0,030 Euro pro kg für die nächsten 700 kg
  • 0,045 Euro pro kg für alles darüber hinaus

Eine bedeutende Änderung betrifft auch die Plug-in-Hybride, deren Steuerbelastung aufgrund eines sinkenden elektrisch gefahrenen Anteils steigt. Dies führt zu höheren CO2-Emissionen, was die Finanzierungsgrundlage für die neue Steuer mitbestimmt. Zudem sieht die Regelung vor, dass E-Motorräder ebenfalls der motorbezogenen Versicherungssteuer unterliegen, während E-Mopeds vorerst von dieser Steuer ausgenommen bleiben.

Transparenz und E-Auto-Kauf

Der ÖAMTC fordert im Zusammenhang mit der neuen Steuer Transparenz bezüglich der zu zahlenden Abgaben beim Kauf eines Autos. Dies ist besonders wichtig, da Elektroautos im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren oft höhere Anschaffungskosten aufweisen, jedoch im Betrieb preiswerter sein können. Während E-Autos bis zum 31.12.2030 von der Kfz-Steuer befreit sind, gilt diese Ausnahme nicht für Plug-in-Hybride.

Die Kfz-Steuer für Elektroautos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, bleibt für bis zu zehn Jahre ausgesetzt. Sollte jedoch ein Halterwechsel stattfinden, wird diese Steuerbefreiung weitergegeben. Allerdings wird die Kfz-Steuer für Plug-in-Hybride wie bei Verbrennern aus Hubraum und CO2-Ausstoß berechnet, was bedeutet, dass diese meist teurer sind.

Unter dem Strich stellt die neue Besteuerung einen markanten Schritt in der E-Mobilität dar. Der Fokus auf Nachhaltigkeit geht einher mit finanziellen Herausforderungen für Fahrzeughalter, die viele, insbesondere neuere Modelle, erheblich belasten können.

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