
Im März 2025 stehen bedeutende Änderungen für rentenversicherte Bürger in Deutschland an. Diese Neuerungen betreffen insbesondere die Pflichtversicherten und ihre Krankenversicherungsbeiträge. Laut Ruhr24 wird erstmals die Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge spürbar, die für die Rentner ab diesem Monat gelten.
Ein Umstand, der nicht unerheblich ist: 82 von 94 Krankenkassen haben den Zusatzbeitrag im Schnitt um über einen Prozentpunkt angehoben. Diese Erhöhungen variieren dabei zwischen 0,4 und 2,4 Prozentpunkten. Besonders hervorzuheben ist, dass Rentner nur die Hälfte des Zusatzbeitrags selbst tragen, während die Rentenversicherung die andere Hälfe übernimmt. Beispielsweise wird ein Rentner mit 1.500 Euro Rente ab März 2025 um 7,50 Euro weniger bei der Erhöhung des Zusatzbeitrags belastet.
Wichtige Informationen zur Rentenerhöhung
In der Rentenanpassung, die im März 2025 bekannt gegeben wird und bereits auf der Lohnentwicklung des Vorjahres basiert, rechnen Experten mit einer Erhöhung von etwa 4 Prozent. Die Reallöhne stiegen im Jahr 2024 um 3,1 Prozent, während die Nominallöhne sogar um 5,4 Prozent zulegten.
Die Frist für nachträgliche freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung endet am 31. März 2025. Hierbei haben diejenigen, die nicht versicherungspflichtig sind und mindestens 16 Jahre alt sind, die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zu leisten. Diese können dabei helfen, Lücken im Versicherungskonto zu schließen oder Wartezeiten für Altersrenten zu erfüllen.
Ein weiterer relevanter Punkt ist, dass freiwillige Beiträge für das Jahr 2024 bis zu zwölf Monate nachgezahlt werden können. Die Höhe dieser monatlichen Beiträge liegt zwischen 103,42 Euro und 1.404,30 Euro. Die Antragstellung für diese freiwilligen Beiträge erfolgt direkt bei der gesetzlichen Rentenversicherung.
Änderung der Krankenkassenbeiträge
Wie die Deutsche Rentenversicherung erläutert, steigen die kassenindividuellen Zusatzbeiträge bei vielen gesetzlichen Krankenkassen zum 1. Januar 2025. Jedoch spüren die Rentner diese Erhöhung erst zwei Monate später, indem der neue Beitrag mit der Rentenzahlung für den März 2025 berücksichtigt wird.
Diese zeitversetzte Berücksichtigung ist wichtig, um festzustellen, dass die Änderungen des Krankenversicherungsbeitrages bei Pflichtversicherten niemals sofort gelten, sondern immer erst nach zwei Monaten. Rentner, die ihre Rente für den Monat März 2025 erreichen, werden per Kontoauszug über die Änderungen informiert. Zudem werden schriftliche Bescheide von der Rentenversicherung nur in Ausnahmefällen versendet.
Die Deutsche Rentenversicherung betont, dass hilfreiche Informationen zu diesem Thema in der Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“ zu finden sind. Ein kostenfreies Servicetelefon unter 0800 1000 4800 steht ebenfalls für Fragen zur gesetzlichen Rente zur Verfügung.
Somit stehen die Rentner vor einer Phase sowohl der Rentenerhöhung als auch der Erhöhung der Krankenkassen-Zusatzbeiträge. Die bevorstehenden Änderungen könnten weitreichende finanziell Auswirkungen haben und es ist ratsam, gut informiert zu bleiben.