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Neues Baugebiet in Lembruch: Bebauungsplan nimmt endlich Gestalt an!

Der Rat der Gemeinde Lembruch hat heute dem neuen Entwurf des Bebauungsplans „Dorflohne III“ zugestimmt, was einen bedeutenden Schritt in der Entwicklung des neuen Baugebiets darstellt. Diese Entscheidung wurde veröffentlicht, nachdem der Bebauungsplan in die öffentliche Auslegung geschickt worden ist. Bauarbeiten können voraussichtlich frühestens im Frühjahr 2026 beginnen. Damit endet eine Phase, die die wesentlichen Prüfungen und Neuplanungen in Bezug auf das Baugebiet umfasst hat. In den letzten Monaten wurden verschiedene Einwände und Vorgaben aus der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und Institutionen in den neuen Entwurf integriert, was die Akzeptanz des Plans erhöhen soll. Nach Angaben von Kreiszeitung wurde der Entwurf von der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) erstellt und reflektiert die Bedürfnisse und Wünsche der Gemeinde.

Der Bebauungsplan Nummer 8 „Dorflohne III – Neuaufstellung“ wird über zwei Jahrzehnte nach dem letzten rechtsgültigen Plan für das Gebiet umgesetzt. Hauptursachen für die Verzögerungen waren archäologische Ausgrabungen und wasserwirtschaftliche Fragen. Der Lärmschutzwall wird zudem von der Straßenseite auf die Wohngebietsseite verlegt, um den Anwohnern mehr Ruhe zu gewährleisten. Interessant ist, dass der Lärmschutzwall nahezu doppelt so lang sein wird wie das Baugebiet selbst.

Geplante Infrastruktur und Nutzung

Ein barrierefreier Fußweg zur Bushaltestelle „Alte Dorfstraße“ ist vorgesehen und zwei Regenrückhaltebecken werden an den Rändern des Gebiets errichtet. Der Bebauungsplan sieht auch verschiedene Zonen vor, die sowohl Einfamilienhäuser, Stadtvillen als auch Mehrfamilienhäuser umfassen. Diese unterschiedlichen Wohnformen sollen eine vielfältige Nachbarschaft fördern.

Die Vermarktung der Baugrundstücke hat jedoch noch keinen festgelegten Zeitpunkt. Außerdem wurde das Thema „Altes Polizeigebäude“ in eine Warteschleife geschickt, da der Rat entschieden hat, zunächst eine bausubstanzliche Ersteinschätzung vorzunehmen. Laut den aktuellen Planungen wird ein Architekturbüro ein Konzept zur Umnutzung des Polizeigebäudes entwerfen, wofür Kosten in Höhe von 9998 Euro eingeplant sind.

Rechtliche Grundlagen des Bebauungsplans

Der Bebauungsplan (B-Plan) ist eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung des Gebiets. Er regelt, wie und wo gebaut werden darf und ist in der entsprechenden Gemeindeordnung verankert. Laut Heid Immobilienbewertung umfasst ein B-Plan Mindestanforderungen wie die Art und Maß der baulichen Nutzung, überbaubare Grundstücksflächen sowie örtliche Verkehrsflächen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen sind entscheidend für eine geordnete und nachhaltige Entwicklung der Gemeinde.

Der Bebauungsplan ist auch eng mit dem Flächennutzungsplan verbunden, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst und vorbereitende, aber nicht verbindliche Festlegungen zur Bebaubarkeit gibt. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass alle Planungen aufeinander abgestimmt sind und nicht im Widerspruch zueinander stehen, was die Planungssicherheit erhöht.

Der gesamte Prozess der Erstellung eines Bebauungsplans kann jedoch komplex sein und verlangt oft nach Fachwissen. Häufig werden private Planungsbüros involviert, um die erforderlichen rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten und einen rechtssicheren Plan zu gewährleisten, wie H+B Stadtplanung beschreibt.

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Lembruch, Deutschland
Beste Referenz
kreiszeitung.de
Weitere Infos
heid-immobilienbewertung.de

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