
In Deutschland sind Eltern, die zu Hause bei der Kindererziehung und Hausarbeit aktiv sind, oft im Nachteil, wenn es um ihre Altersvorsorge geht. Dies liegt daran, dass nicht berufstätige Eltern in der Regel keine Beiträge zur Rentenversicherung leisten müssen und somit einem höheren Risiko der Altersarmut ausgesetzt sind. Sächsische.de berichtet, dass Eltern, die mindestens zwei Kinder unter zehn Jahren im Haushalt haben, pro Jahr ein Drittel eines Rentenpunkts erhalten, auch wenn sie nicht erwerbstätig sind.
Ein Drittel Rentenpunkt, das derzeit etwa 13 Euro pro Monat entspricht, wird ebenfalls for Eltern gewährt, die ein Kind unter zehn Jahren und ein weiteres pflegebedürftiges Kind unter 18 Jahren betreuen. Die ersten drei Jahre der Kindererziehungszeit werden jedoch nicht angerechnet, da in dieser Zeit jährlich ein voller Rentenpunkt erworben wird. Über die drei Jahre summiert sich dies auf etwa 118 Euro Rente pro Monat; im Fall von zwei Kindern wären es entsprechend 236 Euro.
Rentenansprüche und deren Beantragung
Es ist wichtig für Eltern, die Rentenansprüche beantragen möchten, dass sie aktiv werden, da die Kindererziehungszeit beantragt werden muss, damit die Rentenpunkte in der jährlichen Renteninformation erscheinen. Ein Beispiel zeigt, wie dies funktioniert: Ein Paar mit zwei Kindern, geboren 2005 und 2010, könnte folgende Punkte erreichen:
- 2005-2008: Kindererziehungszeit, 3 Rentenpunkte
- 2008-2010: Kinderberücksichtigungszeit mit nur einem Kind, keine Rentenansprüche
- 2010-2013: Wieder Kindererziehungszeit, 3 Rentenpunkte
- 2013-2015: Kinderberücksichtigungszeit mit zwei Kindern, jährlich ein Drittel Rentenpunkt
Eltern, die während der Kinderberücksichtigungszeit arbeiten, haben die Möglichkeit, ihre Gehälter auf bis zu 50 Prozent des deutschen Durchschnittsverdienstes aufzuwerten, was zusätzlich zu 92 Euro Rente pro Monat führen kann.
Die Mütterrente und ihre Ausweitung
Um Rentenansprüche zu erwerben, müssen Eltern am Ende ihres Arbeitslebens mindestens 25 Versicherungsjahre nachweisen. Die beschriebenen Rentenzulagen gelten nur für Zeiten ab 1992, während Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, für die ersten drei Jahre Kindererziehungszeit insgesamt 2,5 Rentenpunkte, auch als Mütterrente bekannt, erhalten. Diese Regelung wurde im Rahmen eines neuen Koalitionsvertrags bis 2025 ausgeweitet, sodass auch Eltern von vor 1992 geborenen Kindern drei Rentenpunkte für drei Jahre Kindererziehungszeit zugestanden werden sollen, wie deutsche-rentenversicherung.de erläutert.
Die Mütterrente wurde erstmals am 1. Juli 2014 eingeführt und stellt eine verbesserte Anerkennung von Erziehungszeiten dar, um den Ausgleich für die eingeschränkte Erwerbsfähigkeit der Eltern zu schaffen. Eine Mütterrente II seit dem 1. Januar 2019, die bis zu 2,5 Kindererziehungsjahre für jedes vor 1992 geborene Kind berücksichtigt, zeigt den politischen Willen zur Unterstützung von Eltern in Deutschland.
Obwohl die Pläne für eine Mütterrente III von CDU/CSU und SPD derzeit unklar sind, bleibt es für Politik und Gesellschaft wichtig, die Rahmenbedingungen der Altersvorsorge für Eltern zu verbessern.