
Der Landkreis Hameln-Pyrmont plant für das Jahr 2024 Einnahmen von 2,54 Millionen Euro aus Geschwindigkeitsmessungen und Blitzeraktionen, was einer Steigerung von 600.000 Euro im Vergleich zu 2023 entspricht. Für 2025 wird eine Prognose von über 2,9 Millionen Euro erwartet. Diese Zahlen sind Teil eines neuen Strategiewechsels, der darauf abzielt, die Einnahmen aus Geschwindigkeitsübertretungen zu maximieren. Ein neuer mobiler Blitzer, der auch in Bad Münder eingesetzt werden soll, wurde bereits angeschafft. Er wird mit einer Kamera ausgestattet, die nicht nur Temposünder, sondern auch Fahrer bei Rotlichtverstößen überwachen kann.
Besonders zur Sprache kommt die geplante Aufstellung einer neuen Blitzeranlage an der Kreuzung der Bundesstraßen 217 und 442 in Hachmühlen. Diese Kreuzung zählt zu den meistbefahrenen Stellen im Stadtgebiet, und Anlieger sowie die Ortspolitik beklagen bereits den Lärm und die Sicherheitsrisiken durch rasant fahrende Autos. Die genauen Inbetriebnahmedaten des Blitzers sind jedoch noch unklar, da die Lieferzeit der neuen Technik bis zu sechs Monate betragen könnte. Eine Behördensprecherin bestätigte, dass die Bestellung beim Hersteller bereits aufgegeben wurde. Eine mögliche Inbetriebnahme wird für das zweite Halbjahr 2025 erwartet.
Verkehrsberuhigung und Sicherheitsmaßnahmen
Der Ortsbürgermeister Hartwig Möller zeigt sich engagiert und setzt sich für eine Verkehrsberuhigung in Hachmühlen ein. Er hofft, dass neben dem neuen Blitzer auch an einer weiteren Ampelkreuzung im Ort Maßnahmen umgesetzt werden, um die Geschwindigkeitsüberschreitungen zu reduzieren. Besonders in dicht besiedelten Gegenden ist es wichtig, gefährliche Rasersituationen zu vermeiden.
Laut auto-motor-und-sport.de können Temposünder mit empfindlichen Strafen rechnen, und es gibt häufig Kritik an der Art und Weise sowie der Standorte von Geschwindigkeitsmessungen. In Deutschland sind die Bundesländer für die Geschwindigkeitsüberwachung verantwortlich und haben verschiedene Richtlinien erlassen. Diese Richtlinien legen fest, wie weit Messanlagen von Geschwindigkeitsbeschilderungen entfernt stehen müssen, üblicherweise zwischen 150 und 200 Metern. In bestimmten Fällen, wie an Gefahrenstellen, dürfen die Abstände verringert werden.
Regulatory Compliance und Technische Aspekte
Die Mindestabstände zwischen Verkehrszeichen und Messstellen sind ein wichtiger Aspekt der Geschwindigkeitsüberwachung. Diese Regelungen beruhen auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Artikel 3 GG und sind in den jeweiligen Landesgesetzen unterschiedlich geregelt. Eine Übersicht zeigt, dass beispielsweise in Hannover 150 Meter Abstand zu halten sind, während in Baden-Württemberg keine Vorgaben hierzu existieren.
Um die Verwertbarkeit der Messergebnisse zu gewährleisten, müssen alle Messverfahren entsprechend den technischen Vorgaben geprüft und zugelassen werden. In den Bundesländern ohne festgelegte Vorgaben muss die Messung im Einzelfall gerechtfertigt sein. Unabhängige Sachverständige empfehlen dabei, eine gründliche Überprüfung der Geschwindigkeitsmessungen vorzunehmen, insbesondere wenn Zweifel an der Einhaltung der Mindestabstände bestehen.
Abschließend lässt sich festhalten, dass der Landkreis Hameln-Pyrmont aktiv an der Verbesserung der Verkehrssicherheit arbeitet, während gleichzeitig die Diskussion um die Effektivität der Geschwindigkeitsüberwachung und die rechtlichen Rahmenbedingungen weitergeführt wird. Es bleibt abzuwarten, wie die geplanten Maßnahmen ankommen und ob die erhofften Einnahmen tatsächlich realisiert werden können.