
Ein einzigartiger Goldring aus dem Mittelalter kehrt 70 Jahre nach seiner Entdeckung zurück nach Syke. Der bemerkenswerte Fund wurde 1955 von einer 15-jährigen Hausangestellten auf dem Gelände der ehemaligen Wasserburg am heutigen Amtshof-Gelände gemacht. Dies berichtet Kreiszeitung.
Die Finderin erhielt damals einen Finderlohn von 150 Mark, und seitdem wird der Ring im Museum August Kestner in Hannover aufbewahrt. Ab diesem Jahr wird der Goldring wieder in Syke ausgestellt, und zwar im Rahmen der Sonderausstellung „Echte Schätze?!“. Diese Ausstellung hat das Ziel, den Wert von Exponaten sowie die Kriterien für deren Ausstellung in Museen zu thematisieren.
Details zur Ausstellung
Die Ausstellung ist bis zum 1. Juni 2025 geöffnet und zeigt den 16 Gramm schweren Ring, der auf seiner Vorderseite das religiöse Motiv „Die Verkündigung des Herrn“ abbildet. Die Sonderausstellung besteht aus sechs Stationen, die bis Ende Mai monatlich eröffnet werden. Während die Objekte aus der Ausstellung in der archäologischen Dauerausstellung vor dem Übergang zum Forum präsentiert werden, ist der Besuch der Sonderausstellung im Eintrittspreis enthalten.
In einem breiteren Kontext wird im Freistaat Bayern eine neue Regelung zum Umgang mit archäologischen Funden eingeführt. Der bayerische Gesetzgeber hat ein sogenanntes Schatzregal beschlossen, bei dem alle in Bayern gefundenen Schätze künftig dem Freistaat gehören. Dies geschieht, um illegale Grabungen von so genannten „Glücksrittern“ zu bekämpfen. Nach Angaben von tz.de wurde dieser Beschluss in einer Kabinettssitzung gefasst.
Das Ziel dieser Regelung ist es, die Eigentumsverhältnisse an archäologischen Funden klar zu regeln. Vor der Einführung des Schatzregals wurden Funde zur Hälfte zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Entdecker aufgeteilt. Zukünftig wird der Freistaat die Funde Eigentum der jeweiligen Gemeinde ziehen. Dabei erhalten redliche Entdecker eine Belohnung, während Grundstückseigentümer Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich haben, sofern der Schatz mindestens 1000 Euro wert ist.
Schutz von Bodendenkmälern
Zusätzlich gelten in Bayern strenge Vorschriften bezüglich des Einsatzes von Metalldetektoren auf eingetragenen Bodendenkmälern. Dies soll dazu beitragen, das kulturelle Erbe zu schützen und Raubgräber abzuschrecken. Im Rahmen der Gesetzesnovelle des bayerischen Denkmalschutzgesetzes, die am 1. Juli 2023 in Kraft tritt, wird das geänderte System auch eine Belohnung für anständige Finder festlegen und den Weg für eine bessere Handhabung von archäologischem Material in der Region ebnen, wie tz.de berichtet.