Hannover

Rentenversicherung muss Rentner über Teilrente umfassend informieren!

Das Sozialgericht Hannover hat in einem richtungsweisenden Urteil entschieden, dass Rentenversicherungsträger verpflichtet sind, Rentenbezieher aktiv über die Möglichkeit eines Teilrentenbezugs zu informieren. Dieses Urteil, datiert vom 26. Juli 2024, stärkt nicht nur die Rechte von Rentenbeziehern, sondern unterstützt auch das gesetzgeberische Ziel des Flexirentengesetzes, das darauf abzielt, die Attraktivität des Weiterarbeitens im Alter zu erhöhen, wie inFranken berichtet.

Im konkreten Fall hatte eine Frau, die seit dem 1. November 2018 eine Vollrente bezog, erfolgreich rückwirkend eine Teilrente beantragt. Sie hatte für einen Familienangehörigen eine nicht erwerbsmäßige Pflegetätigkeit ausgeübt und argumentierte, dass diese Tätigkeit ihr die Möglichkeit gegeben hätte, weiterhin Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung über die Pflegekasse zu entrichten. Dies hätte sich positiv auf ihre spätere Rente ausgewirkt. Das Gericht stellte fest, dass die Rentenversicherung bei Kenntnis von der fortgesetzten Pflege verpflichtet ist, über die Option einer Teilrente zwischen 10% und 99,99% sowie deren Vorteile zu informieren.

Neuer Handlungsbedarf für Rentenversicherungsträger

Das Gericht entschied, dass die versicherungsrechtlichen Vorteile einer Teilrente nicht nur für die Klägerin, sondern für alle Rentenbezieher von Bedeutung sind. Die Rentenversicherung muss umfassend beraten, wenn sie Kenntnis von Pflegetätigkeiten hat. Andernfalls kann die Unterlassung dieser Information eine Verpflichtung zur rückwirkenden Neubescheidung der Altersrente nach sich ziehen. Dies bedeutet, dass Betroffene, bei fehlender Aufklärung, Anspruch auf einen neuen Rentenbescheid haben, der möglicherweise auch Nachzahlungen beinhaltet, wie Haufe erläutert.

Das Urteil trägt zur Stärkung des Flexirentengesetzes bei, welches seit dem 1. Januar 2017 in Kraft ist und darauf abzielt, den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler zu gestalten. Insbesondere für Menschen, die nach Beginn der Rente Familienmitglieder pflegen, schafft die Informationspflicht der Rentenversicherung die Möglichkeit, rechtzeitig zu entscheiden, ob eine Teilrente beantragt werden soll.

Folgen für die zukünftige Rentenplanung

Wer sich für eine Teilrente entscheidet, kann die eigene spätere Rente erhöhen. Es ist jedoch wichtig, alle Umstände vor einer Entscheidung zur Teilrente sorgfältig zu prüfen, insbesondere im Hinblick auf mögliche Probleme mit Betriebsrenten. Das Sozialgericht hat klar gemacht, dass eine umfassende Aufklärung der Rentenversicherung unerlässlich ist, um sicherzustellen, dass Rentenbezieher gut informiert über ihre Optionen sind.

Die Entscheidung des Sozialgerichts Hannover, die in einer Pressemeldung am 20. März 2025 veröffentlicht wurde, ist rechtskräftig, da die Rentenversicherung keine Berufung eingelegt hat. Damit steht fest, dass die Rentenversicherungsträger künftig aktiv über die Möglichkeiten der Teilrente aufklären müssen, um den Bedürfnissen der Rentenbezieher gerecht zu werden, wie Rentenbescheid24 berichtet.

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Hannover, Deutschland
Beste Referenz
infranken.de
Weitere Infos
haufe.de

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