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Tragischer Behandlungsfehler: Witwe kämpft um Gerechtigkeit!

Ute Meyer, eine 73-jährige Frau, sieht sich nach dem Tod ihres Ehemanns mit schwerwiegenden Vorwürfen gegenüber der behandelnden Klinik konfrontiert. Ihr Mann wurde am 3. März 2023 mit starken Schmerzen im Oberbauch ins Robert-Koch-Krankenhaus in Gehrden eingeliefert. Die behandelnden Ärzte vermuteten zunächst eine akute Entzündung der Bauchspeicheldrüse. Doch der Anwalt von Ute Meyer, Michael Timpf, erhebt schwerwiegende Vorwürfe gegen die Klinik. Er spricht von einer „deutlichen Fehlbehandlung“ und verweist auf zwei medizinische Gutachten, die seiner Aussage nach die mangelhafte Behandlung belegen.

Die Ärztekammer hat in diesem Fall festgestellt, dass haftungsrechtliche Ansprüche begründet sind. Ute Meyers Ehemann sei in der Klinik nicht adäquat behandelt worden. Klinische Mängel bei der Befundung, Überwachung und den erforderlichen Untersuchungen seien den Ärzten vorgeworfen worden. So begannen die notwendigen Maßnahmen mit einer Verzögerung von zwei bis drei Tagen. Timpf betont, dass die Verlegung auf die Intensivstation bereits zu spät kam, um seinen Mandanten zu retten. Trotz dieser Vorwürfe hält das Klinikum Region Hannover (KRH) die Behandlung für dem medizinischen Standard entsprechend und akzeptiert die Schlichtungsentscheidung der Ärztekammer nicht.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen von Behandlungsfehlern

In Deutschland müssen medizinische Maßnahmen bestimmten Anforderungen genügen, um rechtlich als korrekt zu gelten. Laut patientenanwalt.de muss eine Behandlung medizinisch indiziert sein, die Einwilligung des Patienten nach hinreichender Aufklärung eingeholt werden und die Durchführung muss den fachlichen Standards entsprechen. Bei Missachtung dieser Punkte haftet der Arzt für den resultierenden Schaden. Die Definition des Behandlungsfehlers kann variieren, doch er wird oft als „ärztlicher Behandlungsfehler“ bezeichnet, wenn von anerkannten Regeln der Wissenschaft abgewichen wird.

Behandlungsfehler können sowohl durch aktive Versäumnisse (Tun) als auch durch Unterlassungen (Untätigkeit) entstehen. Beispielweise stellt das Unterlassen einer notwendige Untersuchung ein gravierendes Fehlverhalten dar. In diesem Kontext äußert sich auch die Wichtigkeit des medizinischen Standards, die Grundlage für Arzthaftungsprozesse bildet. Der Nachweis eines solchen Verstoßes gegen die medizinischen Standards ist essentiell für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Folgen und Prävention von Behandlungsfehlern

Wie medizin-anwalt.net erläutert, können Fehldiagnosen gravierende Folgen haben. Diese reichen von Verzögerungen bei notwendigen Therapien bis hin zu physischen und psychischen Schäden. Hierbei gilt es, zwischen falschen, verspäteten und nicht erkannten Diagnosen zu unterscheiden. Um Patienten vor solchen Risiken zu schützen, sollten diese aktiv an ihrem Heilprozess teilnehmen, beispielsweise durch das Einholen von Zweitmeinungen oder die Dokumentation von Arztgesprächen.

Ute Meyer und ihr Anwalt fordern nun Schadensersatz in Höhe von 150.000 Euro und ziehen rechtliche Schritte in Betracht. Ihr Fall wirft ein Schlaglicht auf die Verantwortung von medizinischen Einrichtungen und die Rechte von Patienten innerhalb des deutschen Gesundheitssystems. In Anbetracht der Tatsache, dass die Ärztekammer ernsthafte Mängel in der Behandlung festgestellt hat, bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall rechtlich weiter entwickeln wird.

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Genauer Ort bekannt?
Gehrden, Deutschland
Beste Referenz
saechsische.de
Weitere Infos
patientenanwalt.de

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