
Der Abbau von Altkleidercontainern durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Northeim, Kreiensen und Uslar markiert einen bedeutenden Wandel in der Altkleidersammlung. Infolge hoher Kosten und der Umsetzung einer neuen EU-Verordnung ziehe das DRK Konsequenzen, wie HNA berichtet. Diese Verordnung, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, verpflichtet alle öffentlich-rechtlichen Entsorger in der Europäischen Union, Textilien gesondert zu sammeln, wenn sie in einem guten Zustand sind.
Die Probleme an den Altkleidercontainern sind nicht zu übersehen. Der Vorstandsvorsitzende des DRK-Kreisverbands Göttingen-Northeim, Petra Reußner, hebt hervor, dass häufig unsaubere und unbrauchbare Kleidung sowie Müll zurückgelassen werden. Diese Situation schade nicht nur dem Ansehen der DRK-Standorte, sondern auch der gesamten Altkleidersammlung.
EU-Verordnung und ihre Auswirkungen
Die neue Regelung verfolgt das Ziel, das Vermischen von Abfällen zu vermeiden und die hochwertige Wiederverwertung von Textilien zu fördern. Laut Kleiderstiftung liegt der Fokus auf der Wiederverwendung oder dem Recycling von Textilien. Deutschland hat bereits eine Erfassungsquote von etwa 64 Prozent und eine Wiederverwendungs- und Verwertungsquote von über 90 Prozent erreicht.
Trotz dieser gesetzlichen Veränderungen bleibt es in Deutschland weitgehend bei den bestehenden Abläufen. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin aufgefordert, ihre Altkleider in den offiziellen Containern der Kreisabfallwirtschaft oder direkt bei karitativen Organisationen wie dem DRK abzugeben. Stark verschmutzte oder kontaminierte Textilien dürfen gemäß der neuen EU-Verordnung weiterhin im Restmüll entsorgt werden.
Herausforderungen der Abfallsammlung
Für die angrenzenden Gemeinden stellt die Abfallwirtschaft aus Altkleidern ein Zuschussgeschäft dar. Der DRK-Kreisverband hat bereits entschieden, Container aufgrund der vorherrschenden Zustände abzubauen, was letztlich die Verfügbarkeit von Abgabemöglichkeiten für gut erhaltene Kleidung verringert. Das DRK erhofft sich durch diesen Schritt eine Verbesserung der Situation an den Standorten sowie eine positive Wahrnehmung in der Öffentlichkeit.
Die EU-abfallrechtlichen Vorgaben zielen darauf ab, die Kreislaufwirtschaft für Textilien zu fördern und somit einen Beitrag zu nachhaltiger Abfallbewirtschaftung zu leisten. Diese Richtlinie verlangt von den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Textilien nicht einfach im Hausmüll landen, sondern entweder wiederverwendet oder in spezialisierte Recyclingkanäle geleitet werden.
Abschließend steht das DRK vor der Herausforderung, die Altkleidersammlung attraktiver und effizienter zu gestalten. Bedürfnisse eines bewussten und nachhaltigen Umgangs mit Ressourcen müssen in Zukunft noch stärker eingebunden werden, um die angestrebten Umweltziele zu erreichen.