
Die Stadt Wildeshausen plant eine umfassende Umgestaltung ihrer Innenstadt mit einer neuen Baugestaltungssatzung. Laut Kreiszeitung ist das Ziel dieser Satzung die Förderung einer harmonischeren Gestaltung des Stadtbildes, das als schutzwürdig eingestuft wird.
Die Fraktion Pro Wildeshausen äußert jedoch erhebliche Bedenken und kritisiert die geplanten Richtlinien als einen Eingriff in die Rechte der Grundstückseigentümer. Ihre Vertreter, Günter Lübke und Bodo Bode, rufen die Bürgerschaft dazu auf, gegen die Satzung Widerstand zu leisten. „Wir benötigen klare Vorgaben, damit nicht jeder von der Stadt versteht, was ein schützenswertes Gebäude ist“, warnt Lübke.
Details zur geplanten Satzung
Im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes „Wildeshausen 2030+“, das im Sommer 2022 von den Fraktionen UWG, SPD und CDU vorgestellt wurde, soll die Baugestaltungssatzung entwickelt werden. Diese enthält Vorgaben zu wichtigen Aspekten wie Dach-, Fenster- und Fassadenformen sowie -farben, mit dem Ziel, die bauliche Historisierung der Innenstadt sicherzustellen. Der Erhalt und die Sanierung historischer Gebäude stehen dabei im Vordergrund.
Die Innenstadt soll als ein wertvolles historisch gewachsenes Stadtgefüge gelten, das gestützt durch eine lokale Bauvorschrift nach § 84 der Niedersächsischen Bauordnung demonstriert werden soll. Bei Modernisierungen oder Neubauten müssen sich die Eigentümer an die neuen Vorgaben halten, andernfalls drohen Bußgelder.
Öffentliche Beteiligung und Informationsveranstaltung
Ein Verfahren zur öffentlichen Beteiligung ist bereits angelaufen, wodurch Stellungnahmen bis zum 8. April 2025 eingereicht werden können. Dies sei wichtig, um das Meinungsbild der Anwohner in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Zu diesem Zweck ist eine Informationsveranstaltung für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sowie Eigentümer*innen am 24. September 2024 um 19:00 Uhr im oberen Rathaussaal angesetzt, wie die Stadt Wildeshausen auf ihrer offiziellen Website erläutert (wildeshausen.de).
Doch die Unterstützung für die neue Satzung ist gemischt. Während die Fraktionen UWG, CDU, FDP und die Gruppe Grüne/Linke an einer Fortführung der Satzung interessiert sind, zeigen sich die CDW und Teile der Wildeshauser Bürgerschaft skeptisch. Ein zentraler Kritikpunkt bleibt die Finanzierung der Maßnahmen, da die Stadt keine Fördermittel bereitstellen möchte und die Grundstückseigentümer die Kosten für die Schaffung einer „historischen Altstadt“ allein tragen sollen.
Die weitere Entwicklung der Satzung hängt letztlich von den Einwendungen und dem Widerstand der Anwohner ab. Die Diskussion um die Zukunft des Stadtbildes Wildeshausen bleibt somit spannend.
Weitere Details zur Gestaltungssatzung können auch auf der Seite des Denkmalrecht Bayern nachgelesen werden.