
Am 5. April 2025 beschloss der Rat der Stadt Wildeshausen acht strategische Leitlinien, die die zukünftige Entwicklung der Stadt prägen sollen. Diese Leitlinien zielen darauf ab, die Bevölkerungszahl zu stabilisieren und die Infrastruktur zu verbessern. Insbesondere wird eine Verlangsamung der Entwicklung im Neubaugebiet „Vor Bargloy“ angestrebt, um den nachhaltigen Wohnbedarf zu decken. Dabei soll auch die Schaffung sozial gemischter Wohngebiete im Rahmen der Bauleitplanung gefördert werden, was die Lebensqualität in der Stadt erhöhen könnte. Bürgermeister Jens Kuraschinski betonte, dass die Zielsetzung nicht auf eine Schrumpfung der Stadt abzielt, sondern vielmehr auf eine behutsame Weiterentwicklung.
Die neuen Leitlinien beinhalten zudem die qualitative Verbesserung im Gewerbebereich, wobei weniger auf eine mengenmäßige Steigerung gesetzt wird. Ein weiteres zentrales Ziel ist die Erreichung von Klimaneutralität. Die Stadt plant den Ausbau von E-Mobilität, öffentlichen Nahverkehr, sowie Rad- und Fußverkehr. Hierbei wird auch die Gestaltung der Innenstadt als zentraler Begegnungsraum hervorgehoben, was die Attraktivität der Stadt erhöhen soll. Die Stärkung der Bildungsinfrastruktur wird ebenfalls als wesentlicher Aspekt betrachtet, um langfristig die Lebensqualität zu sichern.
Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme „Vor Bargloy“
Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme (STEM) für das Gebiet „Vor Bargloy“ ist ein wichtiger Bestandteil der städtischen Planung. Dieses Instrument des besonderen Städtebaurechts, geregelt im Baugesetzbuch, zielt darauf ab, Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und gemischte Bauflächen zu schaffen, um künftigen Anforderungen gerecht zu werden. Mit einer Fläche von etwa 199 Hektar umfasst die STEM verschiedene Zonen, darunter allgemeine Wohngebiete, Mischgebiete und Gewerbegebiete, die derzeit größtenteils erschlossen sind.
Die Entwicklung der STEM wurde bereits am 25. November 1999 eingeleitet und hat verschiedene Genehmigungsstufen durchlaufen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass Wildeshausen sich bevorzugt in westliche Richtung entwickeln kann, da andere Bereiche durch Bebauung und Naturschutzgebiete eingeschränkt sind. Die kommunale Planung sieht auch vor, dass die neu geschaffenen Grundstücke zu angemessenen Preisen verkauft werden, was vor allem jungen Familien und Gewerbetreibenden zugutekommen soll.
Diskussion über Leitlinien und deren Verbindlichkeit
Im Rahmen der Sitzung wurden jedoch auch einige Änderungsanträge diskutiert, darunter der Versuch, den Begriff „Fleischindustrie“ im Kontext von Fehlentwicklungen zu streichen. Die damit verbundene Abstimmung endete unentschieden und führte somit zur Ablehnung des Antrags. Es herrschte Uneinigkeit über die Verbindlichkeit der neuen Leitlinien, da einige Fraktionen verpflichtende Vorgaben forderten. Kritische Stimmen äußerten Bedenken, dass die Begrenzung der Entwicklung im Neubaugebiet „Vor Bargloy“ dem ursprünglichen Ziel der deckungsgerechten Wohnraumschaffung widerspreche.
Die aktuelle Entwicklung und die damit verbundenen Herausforderungen sind nicht nur durch lokale Vorgaben motiviert, sondern auch im Kontext aktueller städtebaulicher Herausforderungen zu betrachten. Dies schließt die Notwendigkeit ein, die Klimaziele zu erreichen und innovative Lösungen für städtische Wohn- und Lebensräume zu finden. Die Integration von innovativen und klimaorientierten Planungsansätzen kann dazu beitragen, die gewünschten Fortschritte in Wildeshausen zu sichern, wie auch die Erfahrungen aus anderen Städten zeigen.