
Der Weg in die Rechtswelt ist für viele Jurastudenten voller Herausforderungen und Entscheidungen. Melkim hat sich entschieden, ein Praktikum bei der renommierten Kanzlei Flick Gocke Schaumburg (FGS) zu absolvieren, um seine Kenntnisse im Anwaltsberuf zu vertiefen. Diese Wahl fiel bewusst in eine Zeit, in der Vorurteile gegenüber Großkanzleien im Steuer- und Wirtschaftsrecht weit verbreitet sind. Doch die positive Erfahrung, die Melkim gemacht hat, hebt sich deutlich von diesen Klischees ab. Laut law-school.de ist das Praktikant:innen-Programm bei FGS in mehreren Städten ein attraktives Angebot für angehende Juristen.
Beindruckend fand Melkim die Bandbreite der Aufgaben, die ihm während seines Praktikums zugeteilt wurden. Er war in die Recherche zu aktuellen juristischen Problemen eingebunden und half aktiv bei der Erstellung von Schriftsätzen. Diese praktischen Einblicke in die Arbeitsweise einer Großkanzlei ermöglichten ihm ein vertieftes Verständnis des Berufs. Die Atmosphäre in der Kanzlei, geprägt von einem offenen und inklusiven Umgang unter den Kolleg:innen, trug zu einem positiven Erlebnis bei. Melkim beschreibt die Hilfsbereitschaft seiner Mitpraktikanten als bereichernd, wobei die Gruppendynamik ihm half, sich schnell zu integrieren, trotz des anfänglichen, ungewohnten Gefühls, da viele seiner Kolleg:innen bereits weiter fortgeschritten im Studium waren.
Wertvolle Einblicke und Zukunftsperspektiven
Das Praktikum erwies sich für Melkim als mehr als nur eine Pflichtveranstaltung. Es eröffnete ihm wertvolle Perspektiven und Einblicke in die Praxis des Anwaltsberufs. Obwohl sein Berufsziel zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt ist, empfindet er die Unterstützung durch hilfsbereite und humorvolle Kollegen als äußerst positiv. Diese positiven Erfahrungen motivieren ihn, weitere Praktika in unterschiedlichen Bereichen zu planen.
Für Studienanfänger:innen hat Melkim einen guten Rat: Sie sollten keinen Druck verspüren, sondern vielmehr neugierig sein, viele Fragen stellen und motiviert zur Arbeit gehen. Die Möglichkeit, Praktika selbst zu wählen, ist ein zentraler Aspekt im Jurastudium, wie auch anwaltsblatt.anwaltverein.de feststellt. Studierende haben die Freiheit, Zeitpunkt, fachliche Richtung und Wunscharbeitgeber ihres Praktikums auszuwählen.
Praktika im juristischen Studium
In Deutschland sind Pflichtpraktika als „praktische Studienzeit“ in den Prüfungsordnungen verankert und Voraussetzung für das Erste Staatsexamen. Diese Praktika ermöglichen Einblicke in unterschiedliche Berufsfelder und Rechtsgebiete, sei es in Staatsanwaltschaften, Legal-Tech-Start-ups oder großen internationalen Kanzleien. Die Anerkennung hängt von der Erfüllung der jeweiligen Prüfungsordnungen ab, die in verschiedenen Bundesländern unterschiedlich sein können.
Die Dauer der Pflichtpraktika beträgt im Regelfall drei Monate, wobei in einigen Bundesländern Gruppenpraktika empfohlen oder sogar gefordert werden. Zudem sollten angehende Juristen sicherstellen, dass sie ihre Praktika sinnvoll in das Gesamtbild ihres Studiums integrieren, um optimale Vorbereitung auf die bevorstehenden Prüfungen zu gewährleisten.