Vechta

Kampf um das Präsidium: Vechta Universität in der Krise!

Am 22. Januar 2025 fand eine bedeutende Sitzung zwischen dem Senat und dem Hochschulrat der Universität Vechta statt. Diese Zusammenkunft hatte das Ziel, eine Einigung über den Abwahlprozess von Prof.in Dr.in Verena Pietzner, der Präsidentin der Universität, zu erzielen. Der Hochschulrat hatte zuvor im Dezember 2024 die vom Senat beschlossene Abwahl abgelehnt, was nun zu einer neuen Situation führte, die es zu klären galt. Wie mynewsdesk.com berichtet, wurde während dieser Sitzung auch beschlossen, dass der Senat das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) um die Entlassung von Pietzner bitten werde.

Die Sitzung des Hochschulrats war vertraulich, und Details zu den Beweggründen für die Ablehnung der Abwahl wurden nicht öffentlich gemacht. Der Hochschulrat hatte entschieden, die Abwahl nicht zu bestätigen, was im Widerspruch zum Vorschlag des Senats stand. Dies hat zu einer gewissen Ungewissheit innerhalb der Universität geführt, die Christine Grimme, die stellvertretende Hochschulratsvorsitzende, in ihrer Äußerung ansprach. Sie betonte, dass es wichtig sei, Vechta als Hochschulstandort zu stärken und die gegenwärtige Ungewissheit zu beenden.

Reaktionen auf den Prozess

Der Sprecher des Senates, Prof. Dr. Norbert Lennartz, äußerte sich nach der Sitzung erleichtert über den abgeschlossenen Prozess. Er sieht die Notwendigkeit einer konstruktiven Neuausrichtung der Universität. Studentische Vertreter*innen, darunter Sarah-Alice Wasserberg und Philip Lemasson, zeigten sich ebenfalls positiv über die Klärung der Situation und hoben die Bedeutung der studentischen Perspektive für die Zukunft hervor.

Prof.in Dr.in Verena Pietzner, die bis zu ihrer Entlassung im Amt bleibt, dankte in einer Stellungnahme für die Unterstützung während dieser belastenden Zeit. Sie blickte positiv auf die Fortschritte, die während ihrer Amtszeit erzielt wurden. Zudem wurde die Notwendigkeit betont, eine kommissarische Führung im Präsidium zu bestimmen, da schnelle Gespräche mit dem MWK angestrebt werden.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Der gesamte Prozess wurde unter den Vorgaben des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) abgewickelt. Laut diesem Gesetz ist ein weiterer Termin für einen Einigungsversuch zwischen Hochschulrat und Senat bereits vorgesehen. Die Hintergründe und genauen Rahmenbedingungen, die mit dem NHG verbunden sind, sind detailliert auf beck-online.beck.de zu finden.

Insgesamt bleibt die Situation an der Universität Vechta spannend, da die kommenden Schritte und die Reaktionen darauf entscheidend für die weitere Entwicklung der Institution sein werden.

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Weitere Infos
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