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Gewalt in Twistringen: Ex-Partner verurteilt, Frau schwer verletzt!

In Twistringen hat das Landgericht Verden eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten gegen einen 59-jährigen Mann verhängt, der für die schweren Verletzungen seiner Ex-Partnerin verantwortlich gemacht wurde. Diese folgten unmittelbar auf einen gewalttätigen Übergriff, der sich am 11. November 2022 ereignete. Die Frau erlitt dabei gravierende Verletzungen, darunter eine Rippenserienfraktur und einen Nasenbeinbruch. Tragischerweise führte der Vorfall dazu, dass die Frau auf dem linken Auge blind ist und außerdem einen Brustbeinbruch erlitt, der zu einem Lungenriss und Pneumothorax führte. Die ärztliche Hilfe ließ auf sich warten; sie kam erst 14 Stunden nach der Tat, was die Situation weiter verschärfte.

Der Angeklagte, ebenfalls 59 Jahre alt und vorbestraft, hatte im Vorfeld bereits eine Haftstrafe wegen Totschlags abgesessen. Diese Vorstrafe und seine kürzlich verbüßte einjährige Haftstrafe aufgrund des Anbaus von Cannabis, trugen zur Schwere des Urteils bei. Während der Ermittlungen entdeckte die Polizei zudem eine Marihuana-Plantage im Wohnumfeld des Angeklagten. In der Berufungsverhandlung wurde seine Version der Ereignisse, dass die Frau sich bei einem Sturz verletzt habe, nicht geglaubt. Stattdessen fand das Gericht klare Anhaltspunkte für die Feststellung, dass der Angeklagte die schweren Verletzungen der Frau durch Faustschläge verursacht hatte.

Das Gerichtsurteil

Bereits das Amtsgericht Syke hatte in einer früheren Verhandlung drei Jahre Haft wegen schwerer Körperverletzung verhängt. In der Berufungsinstanz wurde jedoch die Schwere und Gefährlichkeit der Körperverletzung vom Landgericht Verden anerkannt. Der Angeklagte gab an, dass er wütend geworden sei, als er die Frau mit einer Wodkaflasche sah, die Alkohol konsumierte. Dies führte zu seiner Gewalttat. Die Frau erzählte den Behörden, dass sie allein und frustriert war, was den Aggressionsausbruch des Angeklagten provozierte.

Derunbegründete Verzicht auf ärztliche Hilfe durch die Frau und die späte Alarmierung der Sanitäter nach dem Vorfall verdeutlichen die dramatischen Umständen der Tat. Es bedurfte einer Zeugin, die den Notruf absetzte, um die Hilfe zu organisieren.

Die rechtlichen Folgen

Körperverletzung ist ein ernstes Delikt und umfasst nicht nur physische, sondern auch psychische Einwirkungen. Nach den Vorgaben des deutschen Strafrechts wird die körperliche Integrität durch § 223 StGB umfassend geschützt. Hierbei sind schwere körperliche Verletzungen im Zusammenhang mit dem Gewalttatbestand relevant, genauso wie die potenziellen psychischen Folgeschäden, die aus Gewalttaten resultieren können. Psychische Beeinträchtigungen müssen erheblich sein und durch ärztliche Gutachten nachweisbar gemacht werden, um als Körperverletzung zu gelten. Der Bundesgerichtshof hat in der Vergangenheit auch psychische Atmosphären als Tathandlung anerkannt, was den Schutz vor emotionalen und psychologischen Verletzungen beleuchtet.

Im Fall der Frau aus Twistringen wird deutlich, wie gravierend Folgen physischer Gewalt sein können. Die rechtlichen Konsequenzen für den Täter können nicht nur zu einer Freiheitsstrafe führen, sondern auch zu einem zivilrechtlichen Schadenersatz und Schmerzensgeldforderungen, was die finanziellen Risiken für den Täter erheblich erhöhen kann. So könnte im Fall einer Körperverletzung, wie sie in einer Bar beschrieben wurde, auch ein Betrag von 12.500 Euro für den Verursacher fällig werden, wenn man die Strafen und das mögliche Schmerzensgeld addiert.

Die Geschehnisse in Twistringen sind eine bedrückende Erinnerung daran, dass Gewalt in Beziehungen nicht nur körperliche, sondern auch psychologische Wunden hinterlässt, die oftmals ein Leben lang nachwirken. Das Gericht in Verden hat in diesem Fall entschieden, dass deutlich gegen solch brutale Übergriffe vorgegangen wird.

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Twistringen, Deutschland
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weser-kurier.de
Weitere Infos
gross-haertlein.de

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