
Die Debatte über Frauenrechte und Feminismus in Deutschland hat durch die Äußerungen der Bundessprecherin der Grünen Jugend, Jette Nietzard, neuerliche Aufmerksamkeit erhalten. In einem Gastbeitrag beim Nachrichtenportal Watson kritisiert sie den CDU-Politiker Friedrich Merz scharf für seine Vergangenheit und fordert eine umfassende gesellschaftliche Veränderung zu Gunsten von Frauenrechten.
Besonders im Fokus steht Merz‘ Abstimmung von 1997, als er gegen einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von Vergewaltigung in der Ehe stimmte. Diese Entscheidung polarisiert bis heute, insbesondere seit seiner Nominierung als Kanzlerkandidat der CDU für die Neuwahl im Februar 2025. Nietzard thematisiert in ihrem Beitrag auch die Mütterrente, die im Sondierungspapier der kleinen Koalition aus Union und SPD als einziger konkreter Vorschlag zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen genannt wird. Laut Schätzungen sollen nahezu neun Millionen Frauen von dieser Regelung profitieren, da darin Erziehungsjahre für vor 1992 geborene Kinder angerechnet werden.
Kritik an der Mütterrente
Die Mütterrente ist jedoch nicht ohne Kontroversen. Nietzard äußert sich kritisch und bemerkt: „Wert sind wir nur etwas, wenn wir zur Reproduktion gedient haben.“ Diese Aussage verdeutlicht ihre Forderung nach einer neuen Ära des Feminismus, in der Männer Privilegien abgeben müssen und nicht nur Frauen aus bestimmten gesellschaftlichen Schichten gleichberechtigt werden dürfen.
Die Diskussion um Merz‘ Abstimmung ist nicht neu, wurde jedoch verstärkt in Medien und sozialen Netzwerken verbreitet. Insbesondere die Jusos, die Jugendorganisation der SPD, und die SPD-Bundestagsabgeordnete Derya Türk-Nachbaur haben Merz‘ Abstimmungsverhalten angesprochen. Merz hatte zunächst 1996 für einen Gesetzentwurf gestimmt, der die Vergewaltigung in der Ehe hätte strafbar machen sollen, jedoch widersprach er einer späteren Variante, die ohne Widerspruchsklausel auskam.
Widerspruch und Rückblick
Merz‘ frühere Haltung erntet nicht nur Kritik, sondern führt auch zu einem Rückblick auf seine Aussagen. In einem Interview bedauerte er seine damalige Abstimmung und erklärte, dass er heute anders handeln würde. Er rechtfertigte seine Entscheidung von 1997 mit Bedenken über mögliche Falschbehauptungen. Im Jahr 2020 erklärte er, dass die Vergewaltigung in der Ehe bereits zuvor als Nötigung und schwere Körperverletzung betrachtet wurde und daher keine gesetzliche Neuregelung erforderlich gewesen sei.
Die Debatte um Frauenrechte, Strafbarkeit von Vergewaltigung und die Rolle der Männer in der Gesellschaft ist damit aktueller denn je. Nietzard und andere Aktivisten fordern ein Umdenken, um eine gerechtere Gesellschaft zu schaffen. Gleichzeitig bleibt abzuwarten, wie Merz‘ politische Positionen in der anstehenden Wahl von der Öffentlichkeit bewertet werden.
Für detaillierte Informationen über Friedrich Merz und seine Abstimmung sowie zur Entwicklung der Frauenrechte in Deutschland sind die Artikel von Ruhr24 und Correctiv lesenswert. Ausbauend können weitere Informationen im Kontext der feministischen Bewegungen unter Böll Stiftung gefunden werden.