
Herrenlose Einkaufswagen sind in Rostock ein zunehmendes Problem. Geparkt vor Hauseingängen, auf Gehwegen und sogar in Gewässern, stellen sie nicht nur eine Belästigung, sondern auch ein Sicherheitsrisiko dar. Helmut Darmüntzel, ein Rostocker Bürger, hat diesen Missstand im Rahmen einer Bürgerschaftssitzung angesprochen. Er schlägt vor, das unsachgemäße Abstellen von Einkaufswagen als Ordnungswidrigkeit zu klassifizieren, ähnlich wie Falschparken. Laut Darmüntzel werden viele Wagen nach dem Einkaufen nicht zurückgebracht, und sein Versuch, die Verursacher direkt anzusprechen, blieb ohne positive Resonanz. Offenbar hat sein Anliegen, diese Problematik aufmerksam zu machen, eine große
Öffentlichkeit gefunden.
Chris von Wrycz Rekowski, Rostocks Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung, erkannte die Regelungslücke und erklärte die juristischen Komplikationen. Er äußerte Bedenken gegenüber Darmüntzels Vorschlag, da die Supermärkte den wirtschaftlichen Verlust durch herrenlose Einkaufswagen offenbar nicht als erhebliches Problem werten. Im Jahr 2021 verursachten diese Wagen in Groß Klein bereits Kosten von rund 20.000 Euro für die Wohnungsgenossenschaft Wiro, die sich um das Einsammeln und Zurückbringen kümmern musste. Rekowski verweist auf die begrenzten Ressourcen der Stadt und die vorangegangenen Überlegungen zur Kostenanalyse, die aufgrund der Haushaltslage nicht weiterverfolgt wurden.
Rechtliche Verantwortung der Supermarktbetreiber
Ein Blick über die Landesgrenzen zeigt, dass das Thema nicht nur in Rostock relevant ist. In Deutschland hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass Ladenbesitzer für die Sicherheit ihrer Einkaufswagen verantwortlich sind, selbst nach Geschäftsschluss. In einem konkreten Fall in Bielefeld kollidierte ein Autofahrer mit einem herrenlosen Einkaufswagen, der auf die Straße gerollt war. Der Fahrer forderte 5.400 Euro Schadensersatz vom Supermarktbetreiber. Das Gericht stellte fest, dass keine Mitverursachung durch den Fahrer vorlag und sprach ihm letztendlich 4.300 Euro Schadensersatz zu, nachdem es erkannt hatte, dass der Supermarkt seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hatte. Diese Entscheidung bekräftigt die Verantwortung von Supermarktbetreibern, notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um eine missbräuchliche Nutzung der Einkaufswagen zu vermeiden.
Die Diskussion in Rostock thematisiert folglich nicht nur lokale Probleme, sondern stellt auch grundsätzliche Fragen zu Haftungsjurisprudenz und Sicherheitsverpflichtungen von Geschäften in Deutschland. Wie die Erfahrungen in Bielefeld zeigen, können unzureichende Sicherungsmaßnahmen zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen führen.
- Nordkurier berichtet, dass …
- n-tv zeigt die Haftungsfrage auf …
- Haufe vertieft die rechtlichen Aspekte …