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Neuerungen bei der Rente 2025: Was Rentner und Versicherte wissen müssen!

Dortmund – Aktuell sollten Rentner eine Frist im Dezember nicht verpassen. Mit dem Ablauf des Monats beginnt das Jahr 2025 – und das bringt für Millionen Rentner und Versicherte zahlreiche Veränderungen mit sich. Die wichtigsten Neuerungen hat die Deutsche Rentenversicherung bekanntgegeben.

Auch im kommenden Jahr bleibt der Rentenbeitragssatz unverändert bei 18,6 Prozent. Damit zeigt sich die gesetzliche Rentenversicherung bereits im achten Jahr in Folge stabil. Für Neurentner gibt es allerdings eine weniger erfreuliche Entwicklung: Sie müssen einen größeren Teil ihrer Rente versteuern. Bei Renteneintritt im Jahr 2025 steigt der steuerpflichtige Anteil von bisher 83 auf 83,5 Prozent. Konkret bleiben also nur noch 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bereits laufende Renten sind von dieser Änderung nicht betroffen.

Änderungen bei der Beitragsbemessungsgrenze und Hinzuverdienstgrenzen

Ein historischer Schritt erfolgt bei der Beitragsbemessungsgrenze: Ab 2025 gilt erstmals ein einheitlicher Wert für ganz Deutschland. Die Unterscheidung zwischen alten und neuen Bundesländern fällt nach über 30 Jahren weg. Die neue Grenze liegt bei monatlich 8.050 Euro – ein deutlicher Anstieg gegenüber den bisherigen 7.550 Euro (West) und 7.450 Euro (Ost). Auch die Bezugsgröße wird vereinheitlicht und steigt auf 3.745 Euro monatlich. Diese Änderung betrifft besonders Selbstständige bei der Berechnung ihrer Rentenversicherungsbeiträge.

Positive Nachrichten gibt es für Menschen mit Erwerbsminderungsrente. Die Hinzuverdienstgrenzen steigen deutlich an. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente können Betroffene ab Januar jährlich bis zu 19.661 Euro hinzuverdienen. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze sogar bei 39.322 Euro. Die Deutsche Rentenversicherung verbessert zudem die Absicherung erwerbsgeminderter Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit. Diese verlängert sich bei Rentenbeginn in 2025 auf 66 Jahre und 2 Monate – ein weiterer Monat mehr als bisher.

Reguläres Rentenalter und Änderungen für langjährig Versicherte

Das reguläre Rentenalter für die Regelaltersrente steigt weiterhin schrittweise an. Für den Jahrgang 1959 wird der reguläre Eintritt in die Rente im Laufe des Jahres 2025 Realität – mit 66 Jahren und zwei Monaten. Wer später geboren wurde, muss in 2-Monats-Schritten länger arbeiten. Der Jahrgang 1964 erreicht schließlich die finale Grenze von 67 Jahren. Auch bei der Rente für besonders langjährig Versicherte (früher „Rente ab 63“) gibt es Änderungen: 1961 Geborene können diese Rente erst ab 64 Jahren und 6 Monaten beziehen. Die Voraussetzung von 45 Versicherungsjahren bleibt bestehen.

Neben den Rentenänderungen kommen auf Versicherte auch Anpassungen bei anderen Sozialversicherungen zu. Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung soll um 0,2 Prozent steigen. Zusätzlich werden die Krankenkassen ihre individuellen Zusatzbeiträge neu festlegen. Einige Krankenkassen haben die steigenden Kosten für Verbraucher bereits bekanntgegeben. Die endgültige Höhe der Krankenversicherungsbeiträge steht allerdings noch nicht bei allen Kassen fest. Experten rechnen jedoch mit einer Erhöhung der Zusatzbeiträge bei den meisten Kassen, die bisher unter dem Durchschnitt von 2,5 Prozent lagen.

Für all jene, die sich intensiver mit ihrer individuellen Rente auseinandersetzen möchten, ist die Berechnung der Rente von großer Bedeutung. Laut finanzrechner.org zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zusammen mit ihrem Arbeitgeber ihr ganzes Arbeitsleben lang Beiträge an die gesetzliche Rentenkasse. Diese Beiträge führen zu einer Rente, die in der Regel klein oder groß, aber planbar ist. Das Berechnen der eigenen zukünftigen Rente, unter Berücksichtigung der eigenen Arbeitsjahre und des monatlichen Bruttogehalts, ermöglicht eine genauere Vorstellung über die zu erwartende Altersversorgung.

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Weitere Infos
finanzrechner.org

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