
Dortmund – In Nordrhein-Westfalen gibt es im Jahr 2025 insgesamt elf Feiertage sowie zwei Gedenk- und Trauertage. Dies sorgt immer wieder für Verwirrung bezüglich der Schulferien und der gesetzlichen Feiertage im Bundesland. Eine häufige Frage ist, ob am 6. Januar, dem Feiertag „Heilige drei Könige“, in NRW schulfrei ist.
Die klare Antwort darauf lautet: Ja, am 6. Januar haben die Schüler in NRW schulfrei. Dieser Tag ist als letzter Ferientag der Weihnachtsferien in der Ferienordnung für Nordrhein-Westfalen festgelegt. Die Schule beginnt nach den Weihnachtsferien am 7. Januar (Dienstag) wieder. Allerdings ist der 6. Januar in Nordrhein-Westfalen kein gesetzlicher Feiertag, sodass Berufstätige, einschließlich einiger Lehrkräfte, an diesem Tag arbeiten müssen. Das NRW-Schulministerium stellte fest, dass der 6. Januar für Lehrkräfte lediglich eine „unterrichtsfreie Zeit“ darstellt, weshalb einige von ihnen an Schulkonferenzen teilnehmen müssen.
Tradition der Sternsinger
In nur drei Bundesländern Deutschlands, nämlich Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, ist der Dreikönigstag ein gesetzlicher Feiertag, der Arbeitnehmern freien Tag gewährt. Dennoch hat die Schulferienregelung in NRW eine gute Tradition: Viele Schülerinnen und Schüler engagieren sich an diesem Tag als Sternsinger für soziale Projekte und erhalten die Möglichkeit, sich dafür Zeit zu nehmen.
Der nächste Feiertag in Nordrhein-Westfalen 2025 ist der Karfreitag, der am 18. April begangen wird. Die Osterferien in NRW beginnen bereits am 14. April (Montag) und dauern bis zum 26. April (Sonntag). Die Sommerferien starten in Nordrhein-Westfalen am 14. Juli. Für eine umfassende Übersicht über die verschiedenen Feiertage in Nordrhein-Westfalen und deren Bedeutung, wie auf ferien-und-feiertage.de beschrieben, stehen diverse Informationen zur Verfügung.
Zusammengefasst bleibt festzuhalten, dass Schülerinnen und Schüler in Nordrhein-Westfalen am 6. Januar 2025 weiterhin von der Schule befreit sind, während der Tag für die meisten Arbeitnehmer regulär ist.