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Solarpflicht 2025: Neue Regeln für Hausbauer in Deutschland!

Dortmund – Wer in Deutschland ein Haus bauen will, gerät nicht selten ins Grübeln. Die Liste der Dinge, die Eigentümer beachten müssen, ist lang. Seit dem 1. Januar 2025 gibt es eine weitere Regelung, die Hausbauenden zusätzliche Kosten beschert: die Solarpflicht. Während sie in einigen Bundesländern bereits länger gilt, ziehen vier weitere Bundesländer nach.

Die Solarpflicht gewinnt in Deutschland seit Jahren an Bedeutung. Sie verpflichtet Bauherren und Eigentümer, Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf Neubauten und teils auch auf Bestandsgebäuden zu installieren. Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Regelungen: Auch Nordrhein-Westfalen, Bayern, Bremen und Niedersachsen haben die Solarpflicht eingeführt. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Energiewende zu beschleunigen, CO₂-Emissionen zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben.

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

Die genauen Vorgaben unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. In Bayern etwa besteht seit 2025 keine verpflichtende Solarpflicht, sondern eine sogenannte Soll-Vorschrift für Neubauten und bestimmte Bestandsgebäude. Nordrhein-Westfalen verfolgt dagegen einen strengeren Kurs. Neue Wohnhäuser in NRW müssen mit Solaranlagen ausgestattet werden, wobei mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit Photovoltaik-Modulen belegt sein müssen. Die Pflicht für Dachsanierungen von Bestandsgebäuden gilt ab 2026 und betrifft nur geeignete Flächen ohne starke Verschattung.

In insgesamt elf Bundesländern gibt es bereits eine Solarpflicht: In Hessen gilt sie bislang nur für öffentliche Gebäude und Parkplätze. Brandenburg und Schleswig-Holstein haben teils ähnliche Vorschriften. Bundesländer wie Thüringen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und das Saarland haben bislang keine Solarpflicht eingeführt. In fast allen Regelungen gibt es jedoch technische und wirtschaftliche Ausnahmen oder Alternativen, etwa die Nutzung von Solarthermie. Die Details sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.

Im März 2021 kündigte Niedersachsen an, dass auf allen größeren Dächern von neuen Gebäuden, die überwiegend gewerblich genutzt werden und eine Dachfläche von mindestens 75 m² aufweisen, die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf mindestens 50 Prozent der Dachfläche zur Pflicht wird. Die Solarpflicht für Niedersachsen entfällt nur in besonderen Ausnahmefällen. Für Wohngebäude gilt zudem eine Vorsorgepflicht: Diese müssen so geplant werden, dass sie später möglicherweise eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann.

Die neuen Regelungen für Niedersachsen, die am 9. November 2021 im Landtag beschlossen wurden, besagen, dass die Installation von Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen auf mindestens 50 % der Fläche mehr als 75 m² großer Dächer neu zu bauender gewerblich genutzter Gebäude ab 2023 zur Pflicht wird. Ab dem 1. Januar 2024 gilt die PV-Pflicht auch bei allen Neubauten öffentlicher Gebäude in Niedersachsen.

Ab dem Jahr 2025 gilt die PV-Pflicht gemäß Klima-Gesetz (NKlimaG) für alle Bauten und baulichen Anlagen mit mehr als 50 m² Dach. Diese Regelung wird auch bei grundlegenden Dachsanierungen wirksam, also wenn eine neue Dachhaut installiert wird. Zudem wird die Solarpflicht bei Parkplätzen ab dem 1. Januar 2025 von 50 auf 25 Einstellplätze abgesenkt, was bedeutet, dass die Solarpflicht auch für neu angelegte alte Plätze greift.

Ursprünglich plante die Ampel-Regierung eine bundesweite Solarpflicht. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Auch für neue Gewerbebauten war eine Verpflichtung vorgesehen. Bei privaten Neubauten sollten Photovoltaikanlagen zur Norm werden. Bisher wurde dieses Vorhaben nicht umgesetzt – und angesichts der aktuellen politischen Lage steht es wohl eher weit unten auf der Prioritätenliste.

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