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Umstrittenes Lachgas: Mehrheit fordert Verkaufsverbot für Minderjährige!

Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass 76 Prozent der Erwachsenen in Deutschland für ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige sind. Dieses Ergebnis wird von der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) unterstützt. Lachgas, auch unter dem chemischen Namen Distickstoffmonoxid (N2O) bekannt, hat sich unter Jugendlichen als Partydroge etabliert und wird häufig über Luftballons konsumiert. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits im November 2022 Pläne für ein Verkaufsverbot angestoßen, die jedoch aufgrund der Neuwahlen nicht umgesetzt wurden. Der Zeitdruck, das Thema anzugehen, ist angesichts des Anstiegs des Konsums unter Heranwachsenden groß. Remszeitung berichtet über die Grundsatzfrage, ob der Besitz und Kauf von Lachgas für Kinder und Jugendliche bundesweit verboten werden soll.

Bisher gelten in einigen Bundesländern, Kommunen und Landkreisen bereits Verkaufsverbote für Lachgas, doch eine einheitliche bundesweite Regelung fehlt bisher. Die Niedersächsische Landesregierung hat daher ein Verbot des Verkaufs an Minderjährige in den Fokus gerückt und plant eine Bundesratsinitiative, die auch von der Unionsfraktion im Bundestag unterstützt wird. Auch Ärzteverbände drängen auf gesetzliche Maßnahmen gegen die Nutzung von Lachgas. Die Gefahren sind gravierend: Regelmäßiger Konsum kann zu ernsthaften gesundheitlichen Problemen führen, einschließlich neurologischer Störungen und psychischer Abhängigkeiten. Tagesschau beschreibt die Risiken im Detail.

Aufkommende Herausforderungen

In den letzten Jahren ist der Konsum von Lachgas unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen stark angestiegen, was auch zu den drohenden gesundheitlichen Risiken führt. Lachgas kann nicht nur Ohrensausen und Halluzinationen hervorrufen, sondern langfristig auch zu Nervenschäden führen, die chronische Beschwerden nach sich ziehen können. Ein Beispiel für den zunehmenden Missbrauch sind Proteste gegen einen Verkaufsautomaten in Gifhorn, der sich in der Nähe einer Schule und einer Kita befindet. Der Betreiber des Automaten beteuert zwar, dass er Lachgas nur an Über-18-Jährige verkauft, dennoch fordert der Stadtelternrat ein sofortiges Handeln der Behörden.Remszeitung hebt hervor, dass ein konsistentes Vorgehen gegen den Verkauf von Lachgas notwendig ist.

Um das Problem gezielt anzugehen, hat der Rat der Stadt Dortmund bereits im Februar 2025 eine ordnungsbehördliche Verordnung verabschiedet, die den Verkauf und die Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige verbietet. Diese Regelung trat am 15. Februar in Kraft und verpflichtet Verkaufsstellen dazu, sicherzustellen, dass Lachgas nicht an Minderjährige abgegeben wird. Verstöße gegen diese Verordnung können mit Geldbußen von bis zu 1000 Euro bestraft werden. Laut Dortmund.de ist das Ziel dieser Verordnung, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren und die gesundheitlichen Risiken für Minderjährige zu verringern.

Die politische Diskussion um den Umgang mit Lachgas als Rauschmittel ist also in vollem Gange. Während in Deutschland derzeit kein Verkaufsverbot auf Bundesebene existiert, zeigen die Entwicklungen in Ländern wie Großbritannien, wo der Besitz von Lachgas seit Ende 2023 illegal ist, dass ein Umdenken erforderlich ist. Auch in den Niederlanden und Dänemark gelten strenge Regelungen, die ähnliche Probleme adressieren. Die Forderungen nach einer bundesweiten Regelung nehmen zu, und es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen die Bundesregierung in der nahen Zukunft ergreift.

Statistische Auswertung

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Dortmund, Deutschland
Beste Referenz
remszeitung.de
Weitere Infos
tagesschau.de

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