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Anstieg unbegleiteter Flüchtlingskinder in NRW: Größte Herausforderung für Städte!

Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Nordrhein-Westfalen ankommen, hat in den letzten Jahren signifikant zugenommen. Laut ksta.de wurden im Jahr 2020 noch 1.796 unbegleitete Kinder und Jugendliche registriert. Diese Zahl stieg bereits 2021 auf 2.490 und erreichte 2022 eine markante Zunahme auf 6.529. Für 2023 wird ein Anstieg auf 7.668 unbegleitete Flüchtlinge prognostiziert. Diese signifikanten Erhöhungen werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, vor denen die Kommunen stehen, die für die Unterbringung und Betreuung dieser vulnerable Gruppe zuständig sind.

Ein Hauptproblem bei der Erfassung dieser Zahlen sind mögliche Doppelerfassungen, insbesondere wenn vorläufige Inobhutnahmen in dauerhafte Unterbringungen umgewandelt werden. Bereits jetzt wird für 2023 eine zusätzliche Erhöhung der Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erwartet, bedingt durch Untererfassungen oder Datenausfälle bei den Jugendämtern.

Zentrale Aufnahmestädte und steigende Kosten

Köln hat sich als zentrale Anlaufstelle für diese Migranten etabliert und nahm 2023 die meisten unbegleiteten Kinder und Jugendlichen auf, insgesamt 478, gefolgt von Düsseldorf mit 364 und der Städteregion Aachen mit 452. Die gestiegenen Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung dieser Flüchtlinge sind ein weiteres drängendes Problem. Während 2022 noch 123,6 Millionen Euro veranschlagt wurden, haben die Kosten für 2023 bereits 164,6 Millionen Euro erreicht, und Prognosen für 2024 beziffern die Aufwendungen auf 284,4 Millionen Euro.

Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde eine Erhöhung der monatlichen Pauschale pro unbegleitetem minderjährigen Flüchtling rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 15,81 Prozent festgelegt. So erhalten kreisangehörige Gemeinden künftig 1.013 Euro im Monat statt zuvor 875 Euro. In den kreisfreien Städten liegt der Betrag jetzt bei 1.303 Euro statt 1.125 Euro. Zudem wurde eine jährliche Pauschale von 500.000 Euro pro Kreis für die Flüchtlingsbetreuung festgelegt.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Unterstützung

Die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist durch verschiedene rechtliche Rahmenbedingungen geprägt. Während die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 diese Schutzbedürftigen als besondere Gruppe anerkennt, müssen unbegleitete Jugendliche auch in Deutschland ein asyl- und/oder aufenthaltsrechtliches Verfahren durchlaufen. Der Grad an Unterstützung und Schutz, den sie erhalten, ist Teil der Agenda der MKJFGFI NRW, die zielt darauf ab, den individuellen Unterstützungsbedarf dieser Jugendlichen zu decken.

Ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang ist das Spannungsverhältnis zwischen kinder- und jugendhilferechtlichen Zielen und den Vorgaben des Ausländerrechts. Während das Kinder- und Jugendhilferecht den Fokus auf Unterstützung und Schutz legt, gestaltet das Ausländerrecht die Integration unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Faktoren. Diese Herausforderung zeigt sich auch in den Handlungsempfehlungen und der Handreichung für Behörden, die klar umreißen, welche rechtlichen Bedingungen und bewährten Praktiken bei der Betreuung dieser Schutzsuchenden zu berücksichtigen sind.

Insgesamt ist der Anstieg unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in NRW sowohl eine humanitäre Herausforderung als auch eine Frage der gesellschaftlichen und politischen Verantwortung. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuung und Unterbringung dieser Kinder sind nicht nur für deren Wohlbefinden entscheidend, sondern auch für die zukünftige Integration in die Gesellschaft.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Köln, Deutschland
Beste Referenz
ksta.de
Weitere Infos
mkjfgfi.nrw

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