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Flugchaos in Deutschland: Annullierungen und Verspätungen auf Rekordniveau!

Flugverspätungen und Annullierungen stellen für viele Reisende eine erhebliche Herausforderung dar und können Urlaubsplanungen erheblich durcheinanderbringen. Wie eine aktuelle Auswertung des Fluggastrechte-Portals „Flightright“ zeigt, zeichnen sich auch in Europa signifikante Unterschiede in den Annullierungsraten ab.

Deutschland weist eine Annullierungsquote von 1,28 % auf und belegt damit den vierten Platz im europäischen Vergleich. An der Spitze der Liste stehen Finnland (2,26 %), die Niederlande (1,95 %) und Belgien (1,54 %). Die Analyse zeigt, dass die Situation in Deutschland, trotz der relativ niedrigen Quote, weiterhin besorgniserregend bleibt.

Annullierungsquoten in Deutschland

Insbesondere der Münchner Flughafen hat die zweithöchste Stornierungsquote in Europa mit 2,44 %. Auch andere deutsche Flughäfen verzeichnen hohe Annullierungsraten: Berlin-Brandenburg liegt bei 1,54 %, Düsseldorf bei knapp 1 % und Frankfurt verzeichnet 0,73 % Stornierungen. Zudem wurden seit Jahresbeginn in Deutschland 13,22 % der Flüge als unpünktlich registriert.

Zusätzlich zur Annullierungsproblematik sind Flugverspätungen ein bedeutendes Thema. Portugal führt die Liste der unrhythmischen Abflüge mit 29,02 %, gefolgt von den Niederlanden und der Schweiz.

Verspätungen und ihre Auswirkungen

Die Airline TAP Portugal hat mit einer Verspätungsrate von 37,36 % die höchste Quote in Europa. Weitere unpünktliche Fluggesellschaften sind Air France (22,85 %), Finnair (22,22 %) und KLM (22,08 %). Infolgedessen sieht sich die gesamte Branche, insbesondere in Deutschland, Herausforderungen durch mögliche interne Streiks und Produktionsprobleme bei Boeing und Airbus gegenüber.

Reisende haben jedoch Rechte, die sie im Falle von Annullierungen und Verspätungen schützen können. Dies wird durch die EU-Verordnung zu Fluggastrechten geregelt, die für Flüge innerhalb der EU und aus Nicht-EU-Ländern zu EU-Zielen gilt. Reisende können Ansprüche auf Erstattung, anderweitige Beförderung und Unterstützung geltend machen, besonders wenn sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Änderungen informiert wurden.

Fluggastrechte und Entschädigungen

Laut den EU-Richtlinien sind besonders die Passagierrechte im Falle von Verspätungen und Annullierungen klar festgelegt. Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden können Fluggäste Anspruch auf Entschädigung geltend machen, es sei denn, die Verspätung ist auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen.

Zu den Entschädigungsbeträgen gehören 250 EUR für Flüge bis 1500 km, 400 EUR für Flüge innerhalb der EU über 1500 km und 600 EUR für Flüge über 3500 km. Es ist wichtig zu beachten, dass technische Probleme oder interne Streiks nicht als außergewöhnliche Umstände gelten, wodurch Reisende in diesen Fällen das Recht auf Entschädigung behalten.

Wer mit Verspätungen oder Annullierungen konfrontiert wird, sollte zunächst eine Beschwerde bei der betroffenen Fluggesellschaft einreichen. Bei unzureichenden Antworten ist die Kontaktaufnahme mit nationalen Behörden oder die Nutzung alternativer Streitbeilegungsverfahren möglich. Diese umfassenden Schutzmaßnahmen zeigen, dass Reisende in turbulenten Zeiten nicht schutzlos sind, wie auch die europäische Seite hier erläutert.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Dewezet, Deutschland
Beste Referenz
dewezet.de
Weitere Infos
europa.eu

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