
In Nordrhein-Westfalen (NRW) sollen bald verbindliche Regelungen für die Nutzung von Schüler-Handys an allen Schulen eingeführt werden. Aktuell haben die rund 5.500 Schulen in NRW individuelle Vorgaben, die teils stark variieren. Das Schulministerium in Düsseldorf arbeitet an einer Weiterentwicklung und einem einheitlichen Rahmen, um altersgerechte und verbindliche Leitplanken zu schaffen, die klar definieren, wie mit Smartphones und Smartwatches umgegangen werden soll. Dies betrifft insbesondere deren Nutzung während des Unterrichts.
Das Ministerium für Schule und Bildung hat hierzu bereits einige Grundsätze formuliert. Lehrer sind berechtigt, die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände einzuschränken oder sogar zu verbieten. Dabei handelt es sich meist um Ergebnisse von Vereinbarungen zwischen Lehrkräften, Eltern und Schülern sowie Mitwirkungsorganen wie der Schulkonferenz und der Schulpflegschaft. Diese Stellen haben die Möglichkeit, „Handyzonen“ festzulegen, die in der Schulordnung verankert werden können. Hierdurch sollen Störungen des Unterrichts als auch Ablenkungen durch mobile Endgeräte reduziert werden.
Erzieherisches Einwirken und Schulordnungsmaßnahmen
Eine neue Podcast-Folge des Schulministeriums thematisiert speziell die schulrechtlichen Aspekte und das „erzieherische Einwirken“. Moderator Ralf Dolgner sprach mit Andreas Müller, einem erfahrenen Richter am Verwaltungsgericht Düsseldorf. Müller überblickt eine Vielzahl von schulrechtlichen Fällen, die meist Beleidigungen, Mobbing und Unterrichtsstörungen betreffen. Dabei wird deutlich, dass Lehrkräfte häufig vor Herausforderungen stehen, wenn es darum geht, rechtssicher auf Pflichtverletzungen ihrer Schüler zu reagieren.
Ein häufig festgestelltes Problem ist die Ablenkung durch Smartphones und Smartwatches. Lehrkräfte können Geräte von Schülern wegnehmen, wenn diese den Unterricht stören. Dies ist im nordrhein-westfälischen Schulgesetz (§ 53) verankert, das die zeitweise Wegnahme von Störfaktoren erlaubt. Es wird betont, dass Lehrkräfte dabei nicht zwingend auffordern müssen, dass Schüler ihre Handys in die Tasche stecken. Diese Regelung soll dazu beitragen, den Lernprozess zu fördern, indem Störungen minimiert werden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Empfehlungen
Die rechtliche Situation zur Handynutzung an Schulen in Deutschland ist nicht einheitlich geregelt. In keinem Bundesland gibt es ein generelles Verbot für das Mitbringen von Handys. Stattdessen wird die Nutzung oft durch die jeweiligen Schulordnungen bestimmt. Während einige Bundesländer, wie Bayern, klare Regulierungen haben, sind in NRW und anderen Bundesländern die Rahmenbedingungen vage. Lehrer dürfen in einigen Fällen Handys wegnehmen, in anderen nicht. Zudem dürfen Schüler nicht ohne Zustimmung durchsucht werden.
In NRW wird den Schulen empfohlen, klare Regelungen zur Handynutzung und zu Prüfungen festzulegen, um Missverständnissen vorzubeugen. Das Thema bleibt in den Schulen also aktuell und wird weiterhin intensiv diskutiert. Insbesondere die Kommunikation zwischen Schulen und Eltern spielt eine wichtige Rolle, um ein einheitliches Verständnis für die Nutzung von digitalen Geräten in der Bildung zu schaffen.
Für weitere Informationen zu den Gesetzen und Vorschriften empfiehlt es sich, die Website des Schulministeriums zu besuchen, wo regelmäßig Informationen zu neuen Erlass und Verordnungen veröffentlicht werden. Ein Mawrschaltungsblatt des Ministeriums erscheint monatlich und informiert die Öffentlichkeit umfassend.