
Am 3. April 2025 gab die B+F Bakery & Food GmbH aus Salzkotten einen Rückruf für ein Tiefkühlprodukt der Eigenmarke „Ja“ bekannt. Betroffen ist der „ja! Apfel-Streuselkuchen“ (1250 Gramm) mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 05/2026 und der Charge 5036. Laut Ruhr24 wurden am Produkt metallische Fremdkörper festgestellt, die eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellen können.
Rewe hat daraufhin das betroffene Produkt umgehend aus dem Verkauf genommen und deutliche Warnungen ausgesprochen. Verbraucher werden gebeten, den Apfelkuchen nicht zu verzehren, da das Essen des Produkts gesundheitliche Risiken birgt. Zu den möglichen Symptomen zählen Schmerzen im Mund oder Rachenraum, Schluckbeschwerden sowie Bauchschmerzen. Bei Verdacht auf Verschlucken eines Fremdkörpers wird geraten, sofort einen Arzt zu konsultieren.
Allgemeine Warnungen und Rückrufe
Rückrufaktionen aufgrund von Fremdkörpern sind in der Lebensmittelbranche leider keine Seltenheit. Die Probleme entstehen häufig durch Produktionsfehler, trotz vorhandener Qualitätskontrollen und Metalldetektoren. Bereits in diesem Jahr gab es mehrere vergleichbare Rückrufe. Diese Situation ist Teil eines größeren Problems, wie auch InFranken erläutert. Ein weiteres Rückrufprodukt ist die „ja! Hähnchen Mini Schnitzel“ (500 Gramm), die aufgrund von transparenten Kunststofffremdkörpern zurückgerufen wurde.
Dieser Rückruf betrifft ebenfalls mehrere Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen. Die betroffenen Produkte sind bereits aus den Regalen entfernt worden. Kunden können sowohl den Apfel-Streuselkuchen als auch das Hähnchen Mini Schnitzel in den entsprechenden Märkten zurückgeben, wobei der Kaufpreis erstattet wird – auch ohne Kassenbon.
Problematik der Lebensmittelrückrufe
Laut foodwatch sind Rückrufe von potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln in Deutschland oft mangelhaft organisiert. Viele Rückrufe werden nicht rechtzeitig veröffentlicht, und Unternehmen nutzen selten alle verfügbaren Kommunikationskanäle, um Verbraucher zu informieren. Das Lebensmittelrecht in Deutschland gibt Unternehmen viel Spielraum, was diese Situationen zusätzlich kompliziert.
Es wird geschätzt, dass im Durchschnitt mindestens zwei Lebensmittel pro Woche zurückgerufen werden. Ein Großteil dieser Warnungen kommt oft verspätet oder unzureichend und liegt hauptsächlich in der Verantwortung der Unternehmen. Die gesundheitliche Risikobewertung und öffentliche Warnungen sind unzureichend geregelt, was zu einem Interessenkonflikt führt.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Verbraucher bei produzierten Lebensmitteln wachsam sein sollten und Rückrufe ernst nehmen müssen, um ihre Gesundheit zu schützen. Insbesondere der aktuelle Rückruf des Apfel-Streuselkuchens sollte ernst genommen werden, da gesundheitliche Risiken nicht ignoriert werden dürfen.