
Im Jahr 2023 ist die Zahl der Abschiebungen in Nordrhein-Westfalen (NRW) deutlich gestiegen. Bis Ende November wurden in dem Bundesland 4.033 Personen abgeschoben, während es im gesamten Jahr 2022 lediglich 3.118 Abschiebungen waren. Auch im Vergleich zu 2021, als 3.663 Abschiebungen stattfanden, ist der Anstieg bemerkenswert. Rund 20 Prozent der bundesweiten Abschiebungen entfallen auf NRW, was die zentrale Rolle des Landes in diesem Prozess unterstreicht. Hauptziele der Abschiebungen waren Albanien (399), Nordmazedonien (351) und Serbien (299) sowie andere Länder wie Georgien und Afghanistan.
Die Sprecherin des NRW-Flüchtlingsministeriums weist darauf hin, dass die fehlende Kooperationsbereitschaft der Herkunftsländer ein Hindernis darstellt. NRW-Flüchtlingsministerin Josefine Paul von den Grünen betont die Notwendigkeit von Maßnahmen zur Rückführung von Menschen, die keine Bleibeperspektive haben. Sie fordert tragfähige Migrations- und Rücknahmeabkommen mit den Herkunftsländern. Der Anstieg der Abschiebungen erhöht laut Sebastian Rose vom Abschiebungsreporting NRW den Druck auf die betroffenen Menschen.
Bundesweite Entwicklungen und rechtlicher Rahmen
Bundesweit wurden zwischen Januar und November 2024 insgesamt 18.384 Menschen abgeschoben, was einem Anstieg von 20 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Für das Jahr 2023 lag die Zahl der Abschiebungen bei 16.430. Seit 2020 ist ein jährlicher Anstieg der Abschiebungen zu verzeichnen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bezeichnete den Anstieg der Abschiebungen als „echten Fortschritt“.
In Nordrhein-Westfalen gibt es insbesondere eine große Zahl von „ausreisepflichtigen“ Personen, zu denen abgelehnte Asylbewerber und Personen mit abgelaufenem Visum gehören. Ende Oktober 2023 betrug die Zahl der Ausreisepflichtigen in NRW etwa 60.000, darunter 6.800 Iraker, 4.100 Serben und 3.100 Menschen aus Nordmazedonien. Bei Ablehnung des Asylstatus erhalten Betroffene eine schriftliche Aufforderung, das Land innerhalb von 7 bis 30 Tagen zu verlassen. Bei Nichteinhaltung dieser Aufforderung kann die Bundespolizei eine Abschiebung durchführen, notfalls auch mit Gewalt.
Die rechtlichen Grundlagen zur Durchführung von Abschiebungen sind klar. Bei einer Ablehnung des Schutzstatus haben die Betroffenen die Möglichkeit, in ein anderes EU-Land überstellt zu werden, wenn sie dort zuerst europäischen Boden betreten haben. Allerdings weigern sich einige EU-Staaten, wie Italien und Griechenland, geflüchtete Personen gemäß des Dublin-Abkommens aufzunehmen.