
Der zweitägige Warnstreik im Berliner Nahverkehr ist am 28. März 2025 beendet. Die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) haben angekündigt, dass die BVG-Bediensteten um 3.00 Uhr mit der Arbeit wieder beginnen. Allerdings wird der Verkehr in den ersten Stunden nach der Wiederaufnahme unregelmäßig sein. Dies geschieht im Kontext eines intensiven Tarifkonflikts, der die Gehälter von etwa 16.000 BVG-Beschäftigten betrifft.
Die Gewerkschaft Verdi hatte zuvor erklärt, die Tarifverhandlungen seien gescheitert und rief beide Seiten zu einem Warnstreik am Mittwoch und Donnerstag auf. In der laufenden Tarifrunde war dies bereits der fünfte Ausstand. Am Donnerstag einigten sich die BVG und Verdi auf ein Schlichtungsverfahren, das heute beginnt. Während dieser Schlichtung werden Streiks bis zum 10. April ausgeschlossen, was eine temporäre Beruhigung der Situation darstellen könnte.
Forderungen und Angebote
Die Verhandlungen drehen sich um hohe Gehaltsforderungen von Verdi. Die Gewerkschaft verlangt eine monatliche Erhöhung von 750 Euro, zusätzliche Zulagen für Fahrdienst und Schichtarbeit sowie ein 13. Monatsgehalt. Die BVG hingegen bietet an, die Löhne in zwei Jahren um insgesamt 13,6% zu erhöhen, für Fahrer sogar um 17,2%. Die BVG bezeichnet die Forderungen von Verdi als „unfinanzierbar“, während die Gewerkschaft das Angebot als „völlig unzureichend“ kritisiert.
Wichtig zu beachten ist, dass die BVG-Beschäftigten nicht Teil der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD) sind. Für sie gelten separate Tarifverträge, die parallel zu den Verhandlungen im öffentlichen Dienst laufen. Die BVG hat zudem zwei Tarifverträge, die unterschiedliche Aspekte der Arbeitsbedingungen und Gehälter regeln und bald neu verhandelt werden müssen.
Die Rolle der Schlichter
Matthias Platzeck, der ehemalige Ministerpräsident von Brandenburg, wurde für die BVG als Schlichter bestimmt. Bodo Ramelow, ehemaliger Regierungschef von Thüringen, wird hingegen für Verdi die Schlichtung begleiten. Ein erfolgreiches Schlichtungsverfahren könnte unbefristete Streiks, die Verdi in einer Urabstimmung beschließen müsste, verhindern. Hierbei ist eine Zustimmung von 75% erforderlich.
Die Streikfreiheit ist im Grundgesetz verankert, und legale Streiks müssen von einer Gewerkschaft getragen werden. Warnstreiks sind kurzfristige Arbeitsniederlegungen, um Druck auf Arbeitgeber auszuüben, während unbefristete Streiks als letztes Mittel gelten. Historisch betrachtet gab es bei der BVG zuletzt 2008 einen unbefristeten Streik, der sechs Wochen dauerte und zu einem Tarifvertrag führte, der die Forderungen von Verdi teilweise erfüllte.
Die kommenden Gespräche zwischen BVG und Verdi werden entscheidend sein für die zukünftige Arbeitsstruktur im Berliner Nahverkehr. Beide Seiten sind nun gefordert, eine für beide tragbare Lösung zu finden.
Für detaillierte Einblicke in die Situation und den Stand der Verhandlungen, verweisen wir auf die Berichterstattung von Merkur und Tagesspiegel. Weitere Informationen zum Thema Tarifverhandlungen und Streiks in Deutschland finden sich auf rbb24.