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Tariftreuegesetz in MV: Ein Jahr voller Versprechungen und Enttäuschungen!

Das Tariftreuegesetz in Mecklenburg-Vorpommern, das vor über einem Jahr beschlossen wurde, zeigt bisher keine signifikanten Fortschritte in Bezug auf die Erhöhung der Löhne auf Tarifniveau. Trotz der vielversprechenden Ankündigungen von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), die höhere Löhne versprochen hatte, bleibt die Umsetzung hinter den Erwartungen zurück. Laut einem Bericht des Nordkurier hat das Wirtschaftsministerium bereits das Fehlen einer notwendigen Verordnung eingeräumt, die die spezifischen Tarifregelungen und Mindestarbeitsbedingungen festlegen soll.

Das Gesetz bleibt zwar in Kraft, doch die für Anfang 2024 angekündigte Regelung zur Festlegung von Arbeitszeiten, Zuschlägen und Urlaubsregelungen wurde bislang nicht beschlossen. Diese fehlenden Regelungen stehen im Gegensatz zur drängenden Notwendigkeit, die Arbeitsbedingungen in einem Bundesland zu verbessern, in dem seit der Jahrtausendwende die Tarifbindung stark gesunken ist. Nur noch 40 % der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern sind tarifgebunden. Die Konsequenzen sind alarmierend: Mitarbeiter in tariflosen Betrieben verdienten im Jahr 2022 im Durchschnitt 3460 Euro brutto pro Monat – das sind 770 Euro weniger als in tarifgebundenen Betrieben – und arbeiteten zudem 53 Minuten länger pro Woche.

Herausforderungen bei der Umsetzung

Eine der größten Hürden bei der Umsetzung des Tariftreuegesetzes ist das Fehlen repräsentativer Tarifverträge in vielen Branchen. Der Öffentliche Personennahverkehr sowie der Schienenpersonennahverkehr bilden hierbei positive Ausnahmen, während im Bauwesen nur 25 von 800 Firmen tarifgebunden sind. Der Vergabemindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde stellt hierbei einen weiteren Kritikpunkt dar. Wirtschaftsvertreter stufen das Gesetz als bürokratisch und nicht kontrollierbar ein. Dennoch sehen die Gewerkschaften in dem Gesetz einen positiven Schritt, betonen jedoch die lange Umsetzungsdauer und die fehlende Grundlage.

Zusätzlich zu den landesspezifischen Herausforderungen wird das Tariftreuegesetz auch auf Bundesebene ausgearbeitet. Laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales umfasst es mehrere wichtige Maßnahmen. Dazu zählt das Bundestariftreuegesetz, das darauf abzielt, Nachteile tarifgebundener Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge zu beseitigen. Dies soll zudem den Verdrängungswettbewerb aufgrund niedrigerer Löhne eindämmen.

Aktuelle Situation der Tarifbindung

Die Tarifbindung in Deutschland zeigt alarmierende Trends. Im Jahr 2023 waren rund 49 % der Arbeitnehmer durch einen Tarifvertrag geregelt, wobei die Unterschiede zwischen alten und neuen Bundesländern deutlich sichtbar sind. In den alten Bundesländern sind 44 % unter Branchentarifverträgen und 7 % unter Firmentarifverträgen geregelt, während die neuen Bundesländer lediglich 31 % und 14 % aufweisen. Diese Stagnation reflektiert die Herausforderungen, die mit der Etablierung und Aufrechterhaltung tariflicher Regelungen verbunden sind. Besonders in kleinen Unternehmen mit weniger als 20 Mitarbeitern liegt die Tarifbindung unter 31 %.

Mit dem Fokus auf die Stärkung tariflicher Regelungen und die Verbesserung der Mindestarbeitsbedingungen bleibt die Frage offen, wie Mecklenburg-Vorpommern und der Bund diese Herausforderungen strategisch angehen können. Der Erfolg des Tariftreuegesetzes hängt maßgeblich davon ab, ob die angekündigten Regelungen zeitnah in Kraft treten und ob die erforderliche Unterstützung für Unternehmen sowie Arbeitnehmer bereitgestellt wird.

Statistische Auswertung

Genauer Ort bekannt?
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Beste Referenz
nordkurier.de
Weitere Infos
bmas.de

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