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Junges Dortmund: Feuerwerks-Alarm! Vorzeitiger Knall führt zu Brand!

Am 29. Dezember 2023 zündeten vier Jugendliche im Alter zwischen 17 und 19 Jahren in Willebadessen, Nordrhein-Westfalen, vorzeitig Feuerwerkskörper. Sie hatten ihren Kleinwagen an einer Landstraße neben einem Windkraftwerk geparkt und beschlossen, eine Feuerwerksbatterie zu entzünden. Überraschend für die Jugendlichen war die Stärke der intensiv sprühenden Funken, die sie aufgrund unzureichender Sicherheitswarnungen auf der Verpackung unterschätzt hatten.

Während des Versuchs, das Feuerwerk zu zünden, schoss eine Fontäne durch die geöffnete Tür des Fahrzeugs. Dies führte zu einem verheerenden Brand, der den Kleinwagen vollständig ausbrannte. Trotz der raschen Alarmierung konnte die Feuerwehr den Brand nicht mehr löschen. Infolge des Vorfalls müssen sich die Jugendlichen nun einer Anzeige wegen des illegalen Abbrennens von Pyrotechnik stellen, da in Deutschland das Abbrennen von Feuerwerkskörpern nur vom 31. Dezember bis 1. Januar erlaubt ist und ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden müssen; derwesten.de berichtet.

Sicherheitsvorschriften für den Umgang mit Feuerwerkskörpern

Die gefährlichen Folgen unsachgemäßen Umgangs mit Feuerwerkskörpern sind nicht neu. Die Bundesregierung hat wiederholt auf die Risiken hingewiesen, die vor allem von illegalen oder selbstgebauten Silvesterböllern ausgehen. Am 27. Dezember 2024 verabschiedete das Bundesministerium des Innern bmi.bund.de wichtige Hinweise für den sicheren Umgang mit Feuerwerk.

  • Kauf von geprüftem Feuerwerk: Achten Sie auf das CE-Zeichen und eine Registriernummer, wie z.B. 0589 – F2 – 1234 (0589= BAM).
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nicht in der Nähe von kirchlichen oder medizinischen Einrichtungen, Altersheimen, oder in großen Menschenansammlungen erlaubt.
  • Für das Abbrennen außerhalb des festgelegten Zeitrahmens (Silvester und Neujahr) ist eine spezielle Erlaubnis erforderlich.

Darüber hinaus gibt es gesetzliche Regelungen, die im Sprengstoffgesetz (SprengG) und der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) festgelegt sind. Dabei wird der Vollzug des Sprengstoffrechts durch die einzelnen Bundesländer geregelt.

Konsequenzen bei Verstößen

Die Gefahren, die mit der unsachgemäßen Handhabung von Feuerwerken verbunden sind, können schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Der Umgang mit nicht zugelassenem Feuerwerk kann sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren oder Geldstrafen bestraft werden. Bei wissentlicher Gefährdung drohen sogar Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren; hierzu informiert ebenfalls bmi.bund.de.

Die tragischen Ereignisse in Willebadessen sind ein eindringlicher Weckruf, sichere Praktiken im Umgang mit Feuerwerk zu beachten, um ähnliche Vorfälle in der Zukunft zu vermeiden.

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Willebadessen, Deutschland
Beste Referenz
derwesten.de
Weitere Infos
bmi.bund.de

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